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Eingruppierung wissenschaftliche Arbeit

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teradun:
Hallo zusammen,

ich arbeite in einer Kommune (<10000 Einwohner). Momentan bin ich in der EG 9a eingruppiert. Nach Ausscheiden des Administrators hatte ich seine Aufgaben übernommen (jetzt gibt es einen neuen Admin, der höhergruppiert ist als ich). Zusätzlich zu meinen Aufgaben (Bauamt, VOL, VOB, Bescheide, Widersprüche zu Fördermittelkürzungen) habe ich die komplette Grünordnung (besonders BnatschG etc., Baumkontrolle, Analyse und Bestimmung von Pathogenen, GIS und Raumordnung) in meinem Aufgabengebiet. Dazu kommt ein Forschungsprojekt mit einem Bundesministerium, welches weit mehr als 50 % meiner Arbeitszeit (und Freizeit) in Anspruch nimmt (20 Studenten, 3 Master, 1 Bachelor). Wie sollte meine Eingruppierung sein? Ich hatte E11 in der geförderten Stelle bewilligt bekommen, dies wurde aber aufgrund des Stellenplans abgelehnt. Ich habe ein Universitäts-Diplom mit entsprechenden Veröffentlichungen. Meine Nachfrage auf Überprüfung meiner Eingruppierung wurde seit 9 Monaten nicht beantwortet.

Spid:
Wenn Du in E9a eingruppiert bist, stellt sich die Frage nach der Eingruppierung überhaupt nicht.

teradun:
Danke für die Antwort,

das Problem ist, dass das alles zusätzliche Aufgaben sind, die ich (auch nach Dienst ohne Ausgleich, da ich keinen Studenten hängen lasse) wahrnehmen muss. Diese Aufgaben sind auch nicht in Stellenbeschreibungen erfasst, Ich bin deshalb in einer Zwickmühlle, ob ich mir eine höhere EG einklagen muss, da die Tarifautomatik offensichtlich nicht greift, oder das akzeptiere. Ich bin übrigens der wissenschaftliche Leiter und Projektmanager, also ich definiere Forschungsziele, betreue und bewerte die Studenten und fasse die (englischsprachige) Literatur zusammen.

Spid:
Die Tarifautomatik greift immer. Was AN in ihrer Freizeit tun, geht den AG grundsätzlich nichts an.

WasDennNun:
Wo ist dein Problem zunächst einmal verbindlich das dir (deiner Meinung nach) zustehende Entgelt einzufordern und es mal mit einem Rechtsanwalt zu versuchen, diese Rechtsmeinung von einem Gericht bestätigen zu lassen.

Stellenpläne sind absolut unbeachtlich für die Bezahlung der Tarifbeschäftgten.

Wenn dein AG dir für mehr 50% deiner Arbeitszeit Tätigkeiten übertragen hat, die die Betreuung eines wissenschaftlichen Projektes bedeuten. Und dir dort vom AG die wissenschaftliche Leitung und Projektmanager Tätigkeiten zugewiesen wurde, dann dürfte ein Richter schnell dir die EG13 zugestehen.

Welche Zwickmühle siehst du da?

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