Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Sonderurlaub für Hochzeit
Acastus:
Hallo
Ich heirate demnächst. Wie ist das gibt es dafür einen Tag Sonderurlaub?
danke
Spid:
Das dürfte ein wichtiger Grund sein - und da der AG bei Sonderurlaub das Entgelt nicht fortzahlen muß, müßten dem schon enorme und dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, als daß eine vorzunehmende Interessenabwägung zu Deinen Ungunsten ausgehen könnte.
Dienstbeflissen:
Einige AG gewähren für die eigene Eheschließung bezahlte Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 3 TVöD, obwohl die Eheschließung meiner Meinung nach bewusst nicht in die abschließende Aufzählung § 29 Abs. 1 TVöD aufgenommen wurde, weil u.a. die Eheschließung des AN im BAT noch für bezahlten Urlaub qualifizierte, also bewusst gestrichen wurde.
Versuchen kannst Du es aber. Die Gewährung der bezahlten Freistellung steht dann eben im pflichtgemäßen Ermessen des AG.
Spid:
Nein, mit §29 Abs. 1 TVÖD sind die Möglichkeiten der bezahlten Freistellung aus persönlichen Gründen abschließend geregelt. §29 Abs. 3 Satz 1 TVÖD kann sich nur auf sonstige - und eben keine persönlichen - Gründe stützen, im Gegensatz zu Satz 2, der über die PE eben auch für persönliche Gründe gilt, die nicht in Abs. 1 genannt woden sind. Satz 2 ermöglicht aber lediglich die unbezahlte Freistellung.
Dienstbeflissen:
Warum sollte ein AG nicht denken können, die sonstigen dringenden Gründe des § 29 Abs. 3 Satz 1 könnten auch persönlicher Natur sein?
Und warum sollte man das Versagen der AG nicht für den eigenen Vorteil nutzen?
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