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Sonderurlaub für Hochzeit

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Spid:
Ob er das denkt oder nicht denkt, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist, daß es nicht so ist - und mithin nicht gestützt auf diese Norm Arbeitsbefreiung gewährt werden kann.

was_guckst_du:
...da es im Sinne des AG sein dürfte, dass seine Beschäftigten einen gesunden Lebenswandel führen und eben dieser - zumindest bei den meisten männlichen Beschäftigten - spätestens mit der Eheschließung eintreten wird (denn ab diesem Zeitpunkt findet oft ein "Hosenwechsel" statt, mit der Folge, dass das bisherige unkontrollierte und ungesunde männliche Lotterleben mit "Wein, Weib und Gesang" übergeleitet wird in ein monogames Leben mit regelmäßigen Mahlzeiten ohne Pommes und Currywurst)...

...so gesehen, müsste der AG eigentlich mindestens 1 Woche bezahlten Sonderurlaub gewähren (zumindest den männlichen Beschäftigten)...  ;) ;D 8)

Spid:
Es gibt bei TB keinen bezahlten Sonderurlaub.

Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Spid am 23.06.2021 12:04 ---Ob er das denkt oder nicht denkt, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist, daß es nicht so ist - und mithin nicht gestützt auf diese Norm Arbeitsbefreiung gewährt werden kann.

--- End quote ---

Kann man so, oder so sehen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Freistellung-bei-Hochzeit--f104489.html

"...Allerdings "kann" der Arbeitgeber nach § 29 Abs. 3 TVöD "in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts ... gewähren". Das dem Arbeitgeber durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessen ist im Falle der eigenen Hochzeit oder der Erstkommunion/Konfirmation der eigenen Kinder aber nicht "auf null reduziert". Denn dann bestünde faktisch in den genannten Fällen gerade ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Dieses Ergebnis widerspräche indes dem in § 29 Abs. 1 TVöD dokumentierten Willen der Tarifvertragsparteien."

Kat:
Eine Trauung dauert 20 Minuten. Da muß man nicht frei nehmen, schon gar nicht bezahlt zusätzlich.

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