Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Sonderurlaub für Hochzeit
Dienstbeflissen:
Wo? Im Drive-thru tunnel of Love in Las Vegas?
Spid:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 23.06.2021 12:38 ---
--- Zitat von: Spid am 23.06.2021 12:04 ---Ob er das denkt oder nicht denkt, ist unbeachtlich. Maßgeblich ist, daß es nicht so ist - und mithin nicht gestützt auf diese Norm Arbeitsbefreiung gewährt werden kann.
--- End quote ---
Kann man so, oder so sehen:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Freistellung-bei-Hochzeit--f104489.html
"...Allerdings "kann" der Arbeitgeber nach § 29 Abs. 3 TVöD "in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts ... gewähren". Das dem Arbeitgeber durch diese Vorschrift eingeräumte Ermessen ist im Falle der eigenen Hochzeit oder der Erstkommunion/Konfirmation der eigenen Kinder aber nicht "auf null reduziert". Denn dann bestünde faktisch in den genannten Fällen gerade ein Anspruch auf bezahlte Freistellung. Dieses Ergebnis widerspräche indes dem in § 29 Abs. 1 TVöD dokumentierten Willen der Tarifvertragsparteien."
--- End quote ---
Wenn ich die drei Penner an der Trinkhalle unten an der Ecke frage, sehen die das vielleicht auch so oder so. Man sollte halt jemanden fragen, der sich damit auskennt - oder der zumindest mal die hinrechende anwaltliche Sorgfalt walten läßt und einige Kommentare zu den tariflichen Normen rezipiert, unter denen es nicht mal eine Minder- sondern, soweit ich das überblicke, nur eine Einzelmeinung gibt, die seine Sichtweise im Ergebnis, nicht mal in der Argumenation stützt.
Dienstbeflissen:
Ist ja richtig. Und dennoch halten auch einige Arbeitsgerichte - anders als die Kommentatoren - die Gewährung aufgrund von § 29 Abs. 3 S 1 TVöD für möglich.
Es bleibt festzuhalten, dass ein entsprechender Antrag Aussicht auf Erfolg haben kann, zumindest bei nicht ganz so "guten" AG.
Spid:
Er führt aber eben nicht zu einer Gewährung von Arbeitsbefreiung nach §29 Abs. 3 Satz 1 TVÖD.
Angesichts des Umstandes, daß es keinen Anspruch gibt, sehe ich keinen Anwendungsfall, in dem ein ArbG darüber zu entscheiden gehabt haben sollte. Gibt es da ein AZ?
Dienstbeflissen:
Ich habe dort: https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/sonderurlaub-hochzeit-was-gilt aufgrund: "..Dennoch gehen die Arbeitsgerichte davon aus, dass zumindest bei der eigenen Hochzeit die Regelung des § 29 Abs. 3 TVöD eine Einbeziehung dieses – für den einzelnen Arbeitnehmer so wichtigen, persönlichen – Anlasses möglich ist. Gegenstimmen weisen allerdings darauf hin, dass die Eheschließung möglicherweise bewusst nicht in die abschließende Aufzählung des § 29 Abs. 1 TVöD aufgenommen wurde." mal nachgefragt und werde es mitteilen, wenn ich eine Antwort erhalte.
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