Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Sonderurlaub für Hochzeit
Spid:
§29 Abs. 3 Satz 2 TVÖD ist ja auch möglich, siehe die zugehörige PE, lediglich Satz 1 nicht. Die Aussage, "die Arbeitsgerichte [gingen] davon aus, dass zumindest bei der eigenen Hochzeit die Regelung des § 29 Abs. 3 TVöD eine Einbeziehung dieses – für den einzelnen Arbeitnehmer so wichtigen, persönlichen – Anlasses möglich ist", ist mithin so zutreffend, wie sie ungeeignet ist, den "Gegenstimmen" - also der hM - entgegenzutreten.
Dienstbeflissen:
Da es ja auch dort um Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes geht, wäre es völlig ungeeignet die Möglichkeit von § 29 Abs. 3 Satz 2 dort zu erwähnen. Weil es mich nun interessiert habe ich dort nach einem entsprechenden Urteils eines Arbeitsgerichtes gefragt, welches die entgeltliche Freistellung gem. § 29 Abs. 3 Satz 1 für möglich hält.
Sehr wahrscheinlich aber wirst Du recht haben und es existiert keines.
Dakmer:
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 23.06.2021 12:43 ---Wo? Im Drive-thru tunnel of Love in Las Vegas?
--- End quote ---
Die Trauung dauert tatsächlich nicht so lange. 30 min. reichen.
Aber der Fragesteller will vielleicht die ganze Familie mitnehmen, hinterher einen kleinen Empfang und später die große Party.
Dienstbeflissen:
Ja, der eigentliche Akt ist oft kürzer als das Drum-Herum..
was_guckst_du:
...du meinst jetzt die Hochzeitsnacht oder? ;D
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