Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?

(1/6) > >>

amuthon:
Moin zusammen,

immer wieder höre ich von folgender Begebenheit:
Ein Arbeitnehmer bekommt eine neue, an die Zeit angepasste Tätigkeitsdarstellung. Dadurch und weil die alte Darstellung schon sehr alt war, rutschte der Dienstposten eine oder zwei Entgeltgruppen höher.

Immer wieder wird dann gesagt, dass in dem Fall der Mitarbeiter erst einmal keinen Anspruch auf die Höherdotierung hätte, weil die Stelle in dem Fall neu ausgeschrieben werden müsste. Das klingt für mich immer etwas befremdlich.

Kann mich mal jemand aufklären, wie das in so einem Fall wirklich geregelt ist?
(Abgesehen mal davon, dass man - wenn man den AN behalten möchte - ja immer eine Lösung findet.)

Danke
Ralf

Spid:
Sofern es sich um die Tarifregime im öD handelt, kann es solche Begebenheiten nicht geben. Der TB ist entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit engruppiert. Stellen und welchen Wert irgendwer diesen beimißt und ob sie überhaupt vorhanden sind, sind diesbezüglic unbeachtlich. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf des Einvernehmens zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Ist es mindestens implizit hergestellt, ist der TB entsprechend eingruppiert. Ist es das nicht, ändert sich auch nichts - weder die auszuübende Tätigkeit noch die Eingruppierung. Weder besteht eine generelle Ausschreibungspflicht noch müßte der AN sich auf eine solche Ausschreibung bewerben. Er hat vielmehr den Anspruch, entsprechend seiner Eingruppierung beschäftigt zu werden.

was_guckst_du:
...gleichwohl gibt es auch hier wieder Unterschiede in der Theorie und Praxis...

...in meiner Behörde z.B. gibt es sogenannte Ausschreibungsrichtlinien...danach sind höherwertige Stellen grundssätzlich auszuschreiben und der jeweilige Stelleninhaber muss sich ggfls auf seine eigene Stelle bewerben...nur in geregelten Ausnahmefällen (Stelleninhalt hat sich nicht über 50% geändert), kann der Stelleninhaber direkt von einer Höhergruppierung profitieren...

Spid:
Und wenn er sich nicht bewirbt? Oder er sich bewirbt und nicht durchsetzt? Und keine Tätigkeit entsprechend seiner Eingruppierung verfügbar ist? Betriebsbedingte Kündigung, die aufgrund der Sozialauswahl dann einen ganz anderen Mitarbeiter trifft, dessen Tätigkeit dann durch ersteren übernommen wird?

was_guckst_du:
...Umsetzung auf gleichwertige (ursprüngliche Wertigkeit) Stelle...notfalls "Unterbringungsfall"

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version