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Neuausschreibung bei Änderung der Entgeltgruppe?

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was_guckst_du:
...man kann es so sehen...ich habe schon haarsträubende Fälle erlebt...

Damiane:
Problem ist, dass viele Personaler keinen Dunst davon haben, was der einzelne Mitarbeiter im Fachamt für tatsächliche Aufgaben zu erledigen hat und wie diese tariflich einzuordnen sind. Anders kann ich mir die Diskrepanz bei Stellenausschreibungen nicht erklären. Kommune A sucht Mitarbeiter Einwohnermeldeamt in E6, Kommune B in E8. Beide Stellen mit gleichem Anforderungsprofil.

Tagelöhner:
Das mag sicherlich in vielen Fällen zutreffen, dennoch liegt sowas auch oft daran, dass die Kommune A einfach haushalterisch nur noch unbesetzte Stellen in E6 zur Verfügung hat und ja jeden Tag ein Dummer aufsteht, der die Arbeit dann auch für das Geld macht. In den unteren Entgeltgruppen ist "der öD" ja schließlich absolut konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft.

In der Praxis gilt schlichtweg meistens: Haushaltsrecht > Tarifrecht, solange bis jemand das Arbeitsgericht involviert um hier für den Einzelfall eine Korrektur zu erwirken.

Fragmon:
In vorherigen Behörden war es vorher auch so. Es war mit dem Personalrat abgestimmt, dass sollte die Stelle durch Überprüfung der Eingruppierung höherwertiger sein als angenommen, diese auszuschreiben ist. Auch wenn nur das Personalreferat Aufgaben übertragen kann sind einige Tätigkeitsbeschreibungen so alt, dass diese inzwischen überholt sind und der Referatsleiter die Aufgaben (auch wenn offiziell nicht erlaubt) geändert hat. Um nicht den 0815 Mitarbeiter die Aussage zu geben "danke für die kostenlose Arbeit aber nur das Personalreferat darf Aufgaben übertragen" wurde die Tätigkeitsbeschreibung anhand der neuen Aufgaben erstellt. Damit jedoch der Vorgesetze nicht nur seinen Lieblingen stückweise höherwertige Aufgaben überträgt wurde dieses semikorrekte Konstrukt geschaffen. Der Beschäftigte muss sich demnach auf seine eigene Stelle bewerben.

In einigen Fällen wo absehbar war, dass sich die Person in einem Auswahlverfahren nicht durchsetzen würde (letztes Bewerbungsgespräch vor 20 Jahren) wurde in Abstimmung mit der Person entschieden, die Aufgaben wieder der ursprünglichen Entgeltgruppe anzupassen, indem höherwertige Aufgaben entzogen wurden.

Spid:

--- Zitat von: Tagelöhner am 24.06.2021 16:49 ---Das mag sicherlich in vielen Fällen zutreffen, dennoch liegt sowas auch oft daran, dass die Kommune A einfach haushalterisch nur noch unbesetzte Stellen in E6 zur Verfügung hat und ja jeden Tag ein Dummer aufsteht, der die Arbeit dann auch für das Geld macht. In den unteren Entgeltgruppen ist "der öD" ja schließlich absolut konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft.

In der Praxis gilt schlichtweg meistens: Haushaltsrecht > Tarifrecht, solange bis jemand das Arbeitsgericht involviert um hier für den Einzelfall eine Korrektur zu erwirken.

--- End quote ---

Ja nachdem, wie sich dann vor dem ArbG eingelassen wird, müßte dann im Anschluß die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Betrugs ermitteln.

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