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Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt

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bad:
Hallo zusammen,
ich bin mit einem "Problem" konfrontiert, dass ich bisher nicht lösen konnte und hoffe auf kompetente Hilfe.

Ich wurde vor mehr als 25 Jahren, auf Grundlage des BAT, nach meinem Studium der Erziehungswissenschaften und Lehramt - Gymnasium (Deutsch/Englisch/Geschichte) an einer Einrichtung des Landes für Kinder mit Erziehungsschwierigkeiten eingestellt. Mein Anfangsgehalt war die Entgeltstufe IVb.

In meinem Arbeitsvertrag steht nichts weiter als: unbefristet in Vollzeit; Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen; IVb mit ausstehendem Aufstieg in IVa und der Name der Einrichtung.
In meinem Gelöbnis, aber nicht im Arbeitsvertrag,  steht als Berufsbezeichnung: Sozialarbeiter/in

Jede Person welche diese Arbeitsverträge bearbeitet, ausgestellt/unterschrieben hat ist inzwischen verstorben oder schon lange in Pension.

Lange er hielt ich im Rahmen des TV-L und der Überleitung ein Vergleichsentgelt zu meinen vorherigen BAT Bezügen. Ich habe mich auch nie groß damit beschäftigt, klar war mir nur, dass ich mehr verdiente als alle anderen Angestellten in meinem Bereich, welche die E9 und später die E9a erhielten.

Die Schule ist mitlerweile keine Einrichtung der "E" Gruppe mehr, sondern ein Gymnasium mit Heim für alle möglichen Fälle, von Waisenkindern über Migrationshintergrund bis zu Kindern deren Eltern im Diplomatischen Dienst sind usw.

Mit der, verspäteten, Überleitung in die S-Tabelle erhielt ich dann ein Schreiben in welchem ich als "Erzieher" bezeichnet wurde. Nun wurde mit mitgeteilt, dass meine neue Entgeltstufe die S9 sei, ich aber keine Stufe 5/6 bekäme.
Auf meine Nachfrage wurde gewantwortet: "Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung" seien in die S9 ohne Stufe 5 und 6 überzuleiten.

Meine Kollegen (später eingestellt) wurden alle in die S8b übergeleitet.

Ich möchte keine Neiddebatte eröffnen; ist es nicht seltsam, dass ich über all die Jahre mehr verdiente als meine Kollegen und nun plötzlich hinter ihnen zurückfalle?

Hat da jemand eine Erklärung oder einen Tipp wie ich mich verhalten soll?

Viele Grüße,
und Danke.

Spid:
Die Überleitung von Beschäftigten in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung erfolgte in S8b ohne Stufe 5 und 6, siehe §29e Abs. 1f. TVÜ-L i.V.m. Abschnitt 20.4 Anlage A zum TV-L.

bad:

--- Zitat von: Spid am 24.06.2021 10:19 ---Die Überleitung von Beschäftigten in der Tätigkeit von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung erfolgte in S8b ohne Stufe 5 und 6, siehe §29e Abs. 1f. TVÜ-L i.V.m. Abschnitt 20.4 Anlage A zum TV-L.

--- End quote ---

Äh ja möglicherweise, ich sehe jetzt keinen Bezug zu meinem Fall...

Meiner Meinung nach bin ich ja weder "Beschäftigter in der Tätigkeit von..." und selbst wenn hätte ich ja, wie von dir ausgeführt, in die S8b kommen müssen - das steht aber in einem krassen Missverhältnis zur IVa aus meinem Ursprungsvertrag.

Selbst als "Erzieher" wäre ich besser eingruppiert - bin ich aber nicht, sondern Magister Erziehungswissenschaften + 2 Staatsexamen (was egal ist - i know) aber Ursprünglich war ich ja "Sozialarbeiter".

Spid:
Dann bist Du wohl nicht allzu helle.

bad:
Möglich, sonst würde ich ja auch sicher nicht hier um Hilfe bitten oder?

Noch was hilfreiches beizutragen oder nur Pöbelei?

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