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Ehem. BAT - Überleitung(en) TV-L Tabellenentgelt

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Spid:
Du bist in der S8b. Du bist als Sozialarbeiter eingestellt, erfüllst die Voraussetzungen in der Person nicht und bist mithin entsprechend des "in der Tätigkeit von"-Merkmals übergeleitet. Mutmaßlich besteht Anspruch auf ein Vergleichsentgelt. Dazu verhältst du Dich aber nicht. Es berührt aber weder Überleitungsentgeltgruppe noch -stufe.

bad:

--- Zitat von: Spid am 24.06.2021 12:14 ---Du bist in der S8b. Du bist als Sozialarbeiter eingestellt, erfüllst die Voraussetzungen in der Person nicht und bist mithin entsprechend des "in der Tätigkeit von"-Merkmals übergeleitet. Mutmaßlich besteht Anspruch auf ein Vergleichsentgelt. Dazu verhältst du Dich aber nicht. Es berührt aber weder Überleitungsentgeltgruppe noch -stufe.

--- End quote ---

Danke :)

Wie kann es sein, dass ich die Voraussetzungen nach BAT erfüllt habe und jetzt nicht mehr?
Wie darf ich verstehen, dass ich laut Schreiben des Schulamtes nun "Erzieher" bin und nach S9 bezahlt werde?

Das sind dann einfach fehler und unvermögen der Verantwortlichen oder wie?

In dem Schreiben vom LBV steht auch, dass ein Vergleichsentgelt gebildet wird welches dann in einer "Individuellen" Stufe endet.
Vorläufig erhalte ich seit Mai allerdings nur noch das Entgelt der S9 Stufe 4 (also weit weniger als zuvor).

Spid:
Du mußt Dich ja nicht mit dem Versagen des AG abfinden, sondern könntest Dein zustehendes Entgelt auch einfach einklagen. S9 ist in keinster Weise nachvollziehbar.

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