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Vertragsänderung auf Teilzeit

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localhorst:
Hallo zusammen,

ich bin seit September 2020 Angestellter im öffentlichen Dienst. Nun wollte ich von 40 auf 30 Stunden runter und man hat mir einen Änderungsvertrag zugesendet. In diesem steht das ich nun als Teilzeitbeschäftigter eingestellt werden soll, soweit so gut. Aber wieso wurde das Datum der "neuen" Einstellung auf das Datum meines Beschäftigungsbeginns datiert, also letztes Jahr? Wie soll man sich das vorstellen, müsste ich nun Gehalt zurückzahlen? Ich bin gerade maximal verwirrt.

Vielleicht hat das jemand schon mal mitgemacht.

Vielen Dank im Voraus.

Isie:
Maßgebend ist das Datum des Inkrafttreten. Wenn das fehlt, lass es nachtragen. Und kläre ab, ob  du nun dauerhaft Teilzeitbeschäftigung bist oder nur für den von dir beantragten Zeitraum.

Tagelöhner:
Ist hierfür zwingend ein Änderungsvertrag erforderlich? Sowas lässt sich doch auch mittels Nachtrag/Nebenabrede lösen...

Spid:
Die Hauptleistung kann kein Gegenstand einer Nebenabrede sein. Ein Änderungsvertrag sollte nur das ändern, was sich ändern soll, hier also etwa „Zwischen dem Parteien wird eine Änderung der regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Stunden auf 30 Stunden pro Woche ab dem tt.mm.jjjj vereinbart.“

localhorst:
Hallo an alle, das Datum des Inkrafttreten steht mit drauf, es ist der 1.7. und die Teilzeitbeschäftigung gilt bis zum Ende des befristeten Vertrages. Mich wundert halt nur, dass in der Änderung steht:

"Herr XXX wird zum X. September 2020 befristet eingestellt -> als Teilzeitbeschäftigter mit 75% der durchschnittlichen regelmäßigen...." usw. und "Dieser Änderungsvertrag tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft".

Mein erster Gedanke war, jetzt muss ich das gesamt Gehalt was über den 30 Stunden war doch nicht zurückzahlen bis letztes Jahr?  ::)

Kann man beide Datumsangaben nicht einfach auf den 1.7. datieren und gut?

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