Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vertragsänderung auf Teilzeit
Spid:
Wo soll denn da jetzt das Problem sein? Und warum vermutest Du diese Rechtsfolge?
localhorst:
Weil ich von Vertragsinhalten leider keine Ahnung habe, sorry. :-\ Und für mich ergibt es rein leserlich keinen Sinn mich ab dem letzten Jahr erneut einzustellen. Das mag rechtlich vielleicht alles absolut korrekt sein, aber wie gesagt wenn ich das lese kam in mir sofort diese Frage hoch.
Spid:
Ein Änderungsvertrag zeichnet sich dadurch aus, daß er ein bestehendes Vertragsverhältnis abändert - zumeist zu einem bestimmten Zeitpunkt. So ist es auch hier. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird hinsichtlich der Hauptpflicht des AN zum 01.07. geändert, die Rechtsfolge für die korrespondierende Hauptpflicht des AG ergibt sich unmittelbar aus dem Tarifvertrag und muß nicht vereinbart werden.
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