Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Schlechte Bezahlung als Laborant ( FH )
Spid:
Ich halte es für systemadequat, wenn der Assistent geringer entgolten wird als der, dem assistiert wird. Die Tippse vom Dekan bekommt auch weniger als der Dekan. Ein Laborant, der entsprechend qualifizierte Tätigkeiten eines Technischen Assistenten auszuüben hat und der ausnahmsweise durch seine Erfahrungen und Kenntnisse ein ähnlich breites Spektrum wie ein technischer Assistent abdecken kann - ansonsten ist er nur in E8 eingruppiert - ist zutreffend in E9a eingruppiert.
wednesday97:
Hallo,
Ball flach halten folgendes:
Laborant und Technische Assistenten werden bei der EG Bewertung unterschieden.
Technische Assistenten sind höherwertigen als Laboranten.
Davon aber erstmal weg.
Da du nicht studiert hast kannst du keine E10 bekommen !
Höchstens E9b ....
E9b bedeutet konkret mindestens 1/4 der gesamten Verantwortung mit mehr als normale technischen Aufgaben sowie die Fähigkeit befunden und auswerten zu können...
Laboranten werden nicht nach E9b bezahlt
Deine Stelle ist in der Tat eine E7 Stelle wert das weiss ich durch mein Freund der eine ähnliche Stelle hat wie du.
Also sei froh mit E9b sonst wirst herunter korrigiert den Prozess mehr Geld zu gewinnen wirst du zu 100% verlieren, da es tarivfluch nicht geht.
Mein Freund hätte auch gerne E9b ...
Er plant und bereitet Lehrveranstaltungen vor und betreut Studenten und ist aber ein TA.
LG
Spid:
Solches Geblubber kommt heraus, wenn die einzige Qualifikation darin besteht, die Freundin von jemandem zu sein…
Weder bedürfte es im allgemeinen einer Hochschulbildung, um E10 zu erreichen, noch und insbesondere nicht im Falle des TA, für den ja sogar explizit ein E10-Merkmal im Tarifvertrag vereinbart ist. Die Rechtsmeinung zur Wertigkeit darauf zu stützen, daß der Freund eine ähnliche Stelle habe, ist richtig putzig - ansonsten siehe Satz 1. Hinzu tritt ja noch eine Leseschwäche, da der TE nicht behauptet, in E9b zu sein.
Tiffy:
Um das mal deutlich zu sagen (und ich bin ebenfalls Hochschul-Laborantin): Es reicht jedenfalls nicht, sich selber als "Mädchen für alles" zu definieren und sich eine Verantwortung zu attestieren, die die der Profs übersteigt. Die Eingruppierung in 9a ist gut und nicht mal alltäglich. Ehrlich gesagt kommt mir das hier etwas durchgeknallt vor.
Spid:
Nun, die Qualifikation, Hochschullaborantin zu sein, rangiert etwa auf der gleichen Ebene wie jene, die Freundin von jemandem zu sein, wenn es um tarifrechtliche Eingruppierung geht. Nichtsdestotrotz ist es jedoch zutreffend, daß jedwede Selbstdefinition - so auch die, Mädchen für alles zu sein - bei der Eingruppierung ohne jeden Wert ist, auch wenn das in Zeiten, in denen auch ansonsten wertlosen Selbstdefinitionen Beachtung geschenkt wird, für den einen oder anderen seltsam anmutet. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Assistenten, Gehilfen und Hilfsassistenten sind - da stimme ich Dir zu - mit einer Eingruppierung in E9a gut bedient.
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