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Verbeamtung in A13H mit 47 Jahren / Horrorstories aus der PKV und gesetzl Rente?

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Spätberufene:
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe die Möglichkeit bekommen, mit 47 noch Bundesbeamtin (A13H, voraussichtlich Stufe 2) zu werden.

Jetzt kümmere ich mich um die private oder gesetzliche Krankenversicherung und habe von Bekannten Horrorstories aus der privaten Krankenversicherung gehört. Auch Beamte mit Beihilfeanspruch hätten bei schweren Unfällen oder Krankheiten als Pensionäre so hohe Beiträge in der PKV aufgebrummt bekommen, dass sie sie praktisch nicht mehr aufbringen konnten. Jetzt bin ich verunsichert, ob ich wirklich in die PKV zum größten Anbieter für Beamte gehen soll. Ich könnte auch freiwillig gesetzlich krankenversichert bleiben, müsste aber jetzt monatlich das Doppelte vom PKV-Beitrag zahlen. Als Pensionären hätte ich dann aber niedrigere Beiträge in der GKV zu zahlen. Wenn Sie Ihre Erfahrungen mit mir teilen würden, wäre ich sehr dankbar.

Auch eine zweite Sache beschäftigt mich: Ich habe schon 29 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zusammen, auch wenn ich teilweise wenig verdient habe. Könnte es in irgendeiner Hinsicht sinnvoll sein, weiter in die gesetzliche Rente freiwillig einzuzahlen?

Wenn zum Beispiel etwas passieren würde, bevor ich die ersten fünf Jahre als Beamtin zusammen habe, hätte ich keinen Anspruch mehr in der gesetzlichen Rente auf Erwerbsminderungsrente, wenn ich keine drei Rentenjahre in den letzten fünf Jahren habe.

Hier zählt auch die freiwillige Einzahlung nicht und ich hätte noch keinen Anspruch als Beamtin, wenn ich das richtig verstanden habe. Was passiert in so einem Fall? HartzIV?

Vielen herzlichen Dank für alle Antworten im Voraus!

Eukalyptus:
Grundsätzlich ist eine Verbeamtung auch noch in späteren Jahren zu empfehlen. Dinge die man dabei recherchieren/abwägen sollte:

a) Höhe des PKV-Beitrages z.B. bei kv-fux.de ermitteln. Sich im Klaren darüber sein, ob man gesund hat, bzw. welche gesundheitlichen Einschränkungen die anzugeben sind und zu einem Risikozuschlag führen. Schlimmstenfalls muss man 30% Risikozuschlag über die sogenannte Öffnungsaktion bestimmter PKV hinnehmen, bei leicht geringeren Leistungen im Vergleich zum normalen Abschluss ohne Öffnungsaktion. Die Tarife der PKV richten sich nur nach Eintrittsalter und Tarif (ggf. Risikozuschläge dazu) und nicht nach Krankheiten die nach Abschluss eintreten.

b) Mal prüfen, ob die bisherigen Angestelltenzeiten als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt werden. Hierzu siehe BeamtVG § 10 "Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst". Das dürfte aber meist der Fall sein.

Andere relevante Probleme sehe ich nicht.

Casiopeia1981:
Ein wichtiger Hinweis noch: Als Rentner bekommt man einen Zuschuss zur PKV oder freiwilligen GKV. Entspricht quasi dem Arbeitgeberanteil zur GKV. Das könnte einen höheren PKV-Beitrag oder eine freiwillige GKV im Alter zumindest etwas abfedern.

Gickgack:
Zur Frage des mglw. fehlenden Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente:
Da der Dienstherr im Falle der (vorzeitigen) Entlassung wg. Dienstunfähigkeit/ggf. sonstigen Gründen verpflichtet ist, die Dienstzeit entsprechend in der GRV nachzuversichern, sollte sich diese Frage nicht stellen.

clarion:
Hallo, ich bin mit 40 Jahren verbeamtet,  also auch recht spät berufen. Im Rahmen meiner Verbeamtung habe ich natürlich recherchiert.

PKV: Da die Altersrückstellung in viel kürzerer Zeit aufgebaut werden müssen, wie bei jung Verbeamteten werden die PKV Beiträge vergleichsweise hoch sein. Aufgrund des Alters war sicherlich  auch schon die eine oder andere gesundheitliche Beschwerde da, so dass es evtl notwendig wird, die Öffnungsaktion in Anspruch zu nehmen. Ich würde daher aus der Hüfte geschossen sagen, dass bei einem Beihilfeanspruch von 50 %, ein PKV Beitrag von bis zu 400 Euro rauskommen kann. Das ist aber  immer noch weniger als freiwillig  gesetzlich zu bleiben. Die Horrorstorrys bzgl. PKV erfahren idR von Leute, die sich als Selbstständige oder Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze komplett privat versichern und Details wie das geringere Einkommen im Alter oder die Versicherung von Krankentagegeldern nicht bedacht haben.

Rente: Wenn Du binnen fünf Jahre nach der Verbeamtung  dienstunfähig wirst, steht Dir keine Pension zu, Du wirst aber bei der Rentenversicherung nachversichert. Nach fünf Jahren steht Dir die Mindestpension zu. Die Jahre deiner bisherigen Berufstätigkeit können als ruhegehaltsfähig anerkannt werden oder eben auch nicht. Wenn Sie als ruhegehaltsfähig anerkannt werden,  werden Sie bei Berechnung der Pension mitgerechnet, sonst nicht. Der Rentenanspruch bleibt in jedem Fall natürlich erhalten. Ich empfehle falls noch nicht geschehen, eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung. Man kann sich maximal ca. 71,25  % des letzten Bruttos als Pension erdienen, wenn deine Rente + Pension mehr ergeben sollte,  wird die Pension entsprechend gekürzt.  Da Du aber schreibst,  dass Du teilweise wenig in die Rentenversicherung eingezahlt hast, wird das aber wohl nicht passieren, denn man braucht 40 Dienstjahre + ruhegehaltsfähige Zeiten in Vollzeit, um auf 71,25 % zu kommen.

Zusammengefasst: Bei A13 höherer Dienst dürfte sich eine Verbeamtung auch jetzt noch lohnen,  kommt Zeit, kommt Oberrat....

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