Autor Thema: Berechnung Resturlaub Kündigung  (Read 1864 times)

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Berechnung Resturlaub Kündigung
« am: 30.06.2021 09:29 »
Hallo zusammen,

da die Zuständigen bei meinem aktuellen Arbeitgeber leider wenig Ahnung von personalrechtlichen Fragen haben, erhoffe ich mir hier etwas Klarheit.

Ich habe zum 31.07. gekündigt. Zum 01.08. trete ich eine neue Stelle an. Beide Arbeitgeber sind vom TV-H umfasst. Dementsprechend müsste ich dieses Jahr ja einen Anspruch auf die 30 Tage Urlaub haben, oder? Da bei Arbeitgeber A (aktuell) 7/12 von 30 Tagen 18 Tage Urlaub entsprechen, dies aber ungünstiger ist als die 20 Tage Mindesturlaub nach BUrlG wurden mir diese jetzt gewährt. Davon werde ich bis auf 2 alle noch abgelten.

Was muss nun auf der Bescheinigung für Arbeitgeber B (neu) stehen? Dass ich von 20 bereits 18 genommen habe und dort noch 2 Tage Anspruch habe? Wie wird das dann verrechnet mit den 5/12 von 30 Tagen, die bei Arbeitgeber B entstehen?

Vielen Dank schon einmal!

Spid

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Antw:Berechnung Resturlaub Kündigung
« Antwort #1 am: 30.06.2021 09:39 »
Die zwei Urlaubstage sind bei Ende des Arbeitsverhältnisses abzugelten. Entsprechend ist zu bescheinigen, daß 18 Urlaubstage in Natur gewährt worden sind und zwei Urlaubstage abgegolten worden sind.