Autor Thema: dynamische Zulage nach Erreichung nächster Stufe  (Read 1747 times)

circat

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Hallo Zusammen,

ich habe damals eine dynamische Zulage (in Form einer Stufenvorweggewährung) erhalten, welche i.H.v. der Differenz meiner damaligen Stufe zur nächsten ausgezahlt wurde. Bedeutet: Ich war in der 11/4 und ich habe die Differenz zur E11/5 also Zulage erhalten. In diesem Fall 601€.

Jetzt bin ich in die Stufe E11/5 aufgestiegen. Meine Erwartung war, dass ich wieder nur die Differenz zur nächsten Stufe E11/6 als Zulage erhalte. Also 152€ Zulage.

Jedoch habe ich weiterhin die 601€ weiterhin als Zulage erhalten.

Meine Fragen wären:
Ist dies korrekt? Falls Nein, muss ich dies dann melden? :-X




Kaiser80

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Antw:dynamische Zulage nach Erreichung nächster Stufe
« Antwort #1 am: 30.06.2021 11:03 »
Die "Zulage" basiert auf §16 (5)? Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um einen Abrechnungs-/Eingabefehler handelt.

OB du das meldest ist deine Sache. Ich würde das tun.


WasDennNun

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Antw:dynamische Zulage nach Erreichung nächster Stufe
« Antwort #2 am: 30.06.2021 11:31 »
Es kommt darauf an was vereinbart worden ist.
Ob da drin steht:
Differenz zur nächst höheren Stufe. (Dann würde ich es melden)
oder ob da drin steht Zulage in Höhe der Differenz von 11/4 zur 11/5 (dann ist alles korrekt, auch wenn sie evtl. was anderes meinten und ich würde den Ball flach halten)

Auch wäre zu prüfen, ob a drin steht: Zulage entfällt bei erreichen der Stufe 6.