Hallo, ich habe eine Frage zu Tätigkeitsbeschreibung und Voraussetzungen. Wenn ein wiss. HS-Abschluss als Voraussetzung bzw. bei erforderlichen Fachkenntnissen genannt wird, ist dann die Eingruppierung nur mgl. ab einer bestimmten EG, z.B. E9?
Also, mir ist klar, dass man mit HS-Abschluss als Sekretärin arbeiten kann und dann entsprechend zb "nur" eine E6 erhält, aber wie verhält es sich, wenn der HS-Abschluss explizit vorausgesetzt wird? Oder kommt es auch dann nur auf die übertragenen Aufgaben an?
danke u lg!