Autor Thema: Antrag auf Stellenbewertung/Höhergruppierung  (Read 3291 times)

Oidaa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Hallo zusammen,

wie schon in der Überschrift beschrieben, würde ich gernen einen Antrag auf Stellenbewertung stellen.
Zu meiner Situation.

Ich bin im Moment E6-3 und unbefristet VZ angestellt. Meine Tätigkeit für die ich eingestellt wurde bezieht sich nur auf die des Sachbearbeiters in der Verwaltung.

Seit Oktober 2020 habe ich die Tätigkeit einer Kollegin übernommen (Beamtin A9) die sich nun im Ruhestand befindet. Die Arbeit ist zu 62,5% nun eine völlig andere als die des Sachbearbeiters.

Habe ich Chancen das die Stellenbewertung erfolgreich ist und die Höhergruppierung in E8/9 erfolgt?
Wie muss so ein Antrag aussehen? Hat da jemand zufällig eine Vorlage?
Muss ich sonst noch etwas beachten?


Danke im Voraus und Viele Grüße :)

Spid

  • Gast
Antw:Antrag auf Stellenbewertung/Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 01.07.2021 12:11 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich - so auch in diesem Fall.

Oidaa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Antrag auf Stellenbewertung/Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 01.07.2021 12:54 »
Danke für die Antwort.

Heist für mich im Klartext, dass ich so oder so durch die Personalabteilung anders eingruppiert werden müssten?

Spid

  • Gast
Antw:Antrag auf Stellenbewertung/Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 01.07.2021 12:57 »
Nein. Weder der AG noch dessen Personal gruppieren ein. Es ist vielmehr so, wie ich schrieb: TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ist eine unmittelbare Rechtsfolge aus de tariflichen Regelungen, die sich aus sich selbst heraus ergibt, ohne daß es jemandes Tätigwerden bedarf.

Oidaa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:Antrag auf Stellenbewertung/Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 01.07.2021 13:13 »
Ok, Danke
Und wie kann ich es dann in die Wege leiten das Ich höher eingruppiert werden. Die Tätigkeit ist nicht die für die ich eingestellt wurde. Die aktuelle Tätigkeit ist Fachlich tiefer und vielseitiger. Auch die Verantwortung die ich trage ist höher.

Spid

  • Gast
Antw:Antrag auf Stellenbewertung/Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 01.07.2021 13:20 »
Wenn Dir eine auszuübende Tätigkeit vom AG wirksam übertragen worden ist, was bei einer eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung mindestens des impliziten Einverständnisses beider Arbeitsvertragsparteien bedarf, bisr Du bereits entspreched dieser Tätigkeit eingruppiert. Wenn nicht, dann nicht - dann besteht aber auch kein Anspruch auf eine höhere Eingruppierung, hingegen könntest Du wegen Abweichens von der auszuübenden Tätigkeit abgemahnt werden. So Du Dich zu dieser Unbotmäßigkeit mit subalternem Führungspersonal des AG verschworen hast, kan auch dessen übergriffiges Verhalten durch den AG abgemahnt werden.