Hallo allerseits,
ich hätte da eine Frage bezüglich der Kündigungsfrist innerhalb eines befristeten Vertrages, da ich mir gerade unsicher bin, was das bedeutet, was im TV-L-Vertrag steht.
Und zwar steht dort, dass die Kündigungsfrist bei einem Vertrag mit über 2 Jahren (mein Vertrag läuft ingesamt 2 Jahre und ca. 2 Monate) die Kündigungsfrist 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahrs beträgt. Das mit dem Kalendervierteljahr verwirrt mich ein wenig: bedeutet das, dass wenn ich zum Beispiel erst in diesem Monat kündigen sollte, dies erst Ende Dezember in Kraft tritt, da das nächstgelegene Quartalsende (also Ende September) in weniger als 3 Monaten ist und sich das somit um 3 weitere Monate - also bis Ende Dezember - verschiebt?
Bitte korrigiert mich, falls ich es falsch verstanden habe.
Vielen Dank!