Ich arbeite in Hessen in Wechselschicht, jeweils 12 Stunden Tag- und Nachtschicht. Nun kam bei uns die Frage auf welche Mindestbereitschafts- bzw. Verfügungszeit regelmäßig gewährt werden muss ?
Im Tarifvertrag haben wir hierzu nichts Näheres gefunden oder überlesen. Beim Arbeitszeitgesetz existiert zwar der Paragraph 7, aber findet dieser im öffentlichen Dienst überhaupt Anwendung ?