Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung 9a -> 11
fettfoen:
Hallo zum 1.7.2021 wurde ich von meiner bisherigen Eingruppierung von E9a Stufe 4 -> E11 Stufe 1 höhergruppiert.
Warum wurde es "nur" Stufe 1? Laut meinen Recherchen müsste ich mindestens in Stufe 2 kommen. In E11 Stufe 1 bekomme ich zwar mehr Geld als in E9a Stufe 4, allerdings sind dies keine 180€ (Garantiebetrag). Des Weiteren finde ich in sämtlichen Quellen folgende Aussage:
--- Zitat ---(4) 1Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte.
--- End quote ---
Meine Arbeitgeber legt den oben genannten Absatz folgendermaßen aus:
--- Zitat ---"Der erste Halbsatz gilt ausschließlich für Höhergruppierungen in die nächst höhere Entgeltgruppe. Bei Höhergruppierungen über mehr als eine Entgeltgruppe gilt ausschließlich der zweite Halbsatz. Eine Zuordnung mindestens zu Stufe 2 ist diesem Fall nicht vorgesehen. Die Stufenzuordnung für <MICH> ist daher wie folgt zu ermitteln:
E9a Stufe 4 -> E9b Stufe 3 -> E10 Stufe 1 -> E11 Stufe 1"
--- End quote ---
Ich kann das absolut nicht nachvollziehen und verstehe diese Argumentation nicht. Mir kommt es so vor als würde es so ausgelegt werden, wie es für den Arbeitgeber am besten ist.
Ich bin auch hier (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html) fündig geworden. Dort wird sogar der Fall von E9 nach E11 beschrieben, auch hier kommt als Ergebnis Stufe 2 heraus. In der Matrix kann ich dasselbe Ergebnis ablesen.
Ich hoffe mir kann hierbei jemand helfen.
LG und Danke
fettfoen
Spid:
Ja. Erstatte Strafanzeige wegen Betrugs.
fettfoen:
--- Zitat von: Spid am 02.07.2021 13:09 ---Ja. Erstatte Strafanzeige wegen Betrugs.
--- End quote ---
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Sie sind also ebenfalls der Meinung, dass die Eingruppierung in E11 Stufe 2 erfolgen muss?
LG
Lars73:
Ja, eine solche Höhergruppierung führt in die Stufe 2. Man steht fassungslos vor der Unfähigkeit (oder kriminellen Energie) des Arbeitgebers bzw. seiner Vertreter.
Spid:
Ich bin unter der Prämisse, daß die auszuübende Tätigkeit zur Eingruppierung in E11 führt, der Auffassung, daß die Höhergruppierung in E11/2 erfolgt ist und der AG Dich mit Wissen und Wollen betrügen will, indem er nicht das zustehende Entgelt auszahlen möchte und dies bereits angekündigt hat.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version