Autor Thema: Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13  (Read 3293 times)

Chirori

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Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« am: 04.07.2021 14:35 »
Hallo,

im August fange ich bei einer Stelle mit der Eingruppierung E10 Stufe 1 (TV-H) an. Es ist aber jetzt schon klar, dass wir nächstes wegen Hauskauf umziehen möchten und da will ich die Chance nutzen und mich auf eine Stelle beim höheren Dienst bewerben mit E13. Wie ist es dann mit der Eingruppierung wenn ich noch innerhalb des ersten Jahres, vielleicht 10 Monate, wechsele. Mit welcher Stufe kann ich dann rechnen? Werden mir die 10 Monate anerkannt?

Danke schon einmal für die Antworten.
Liebe Grüße   :)

Achso noch eine Anmerkung: Die andere Stelle wäre dann beim TV-L.
« Last Edit: 04.07.2021 14:42 von Chirori »

Spid

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Antw:Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« Antwort #1 am: 04.07.2021 15:00 »
Es gibt bei TB keinen höheren Dienst. Das ist eine Beamtenlaufbahn, die für TB bedeutungslos ist. Bei Einstellung besteht Anspruch auf Stufe 1, sofern der Sachverhalt vollständig geschildert worden ist. Förderliche Zeiten kann der AG berücksichtigen.

ACDSee

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Antw:Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« Antwort #2 am: 05.07.2021 08:50 »
Ergänzung: Solltest du beim selben Arbeitgeber verbleiben und nur intern eine höher bewertete Stelle besetzen, wirst du höhergruppiert. Im Falle der E13 würdest du in Stufe 2 fallen, da eine Höhergruppierung immer mindestens in Stufe 2 erfolgt.

Bastel

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Antw:Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« Antwort #3 am: 05.07.2021 11:05 »
Wie ist es dann mit der Eingruppierung wenn ich noch innerhalb des ersten Jahres, vielleicht 10 Monate, wechsele. Mit welcher Stufe kann ich dann rechnen? Werden mir die 10 Monate anerkannt?

Danke schon einmal für die Antworten.
Liebe Grüße   :)

Achso noch eine Anmerkung: Die andere Stelle wäre dann beim TV-L.

Wenn du nicht verhandelst, wird die Zeit nicht anerkannt. Beim gleichen AG kommst du in Stufe 2 und fängst von vorne an.

Chirori

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Antw:Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« Antwort #4 am: 05.07.2021 22:53 »
Wenn du nicht verhandelst, wird die Zeit nicht anerkannt. Beim gleichen AG kommst du in Stufe 2 und fängst von vorne an.

Nein es wäre nicht der gleiche Arbeitgeber. Wie gesagt, wir wollen umziehen, und ich möchte mich dann auf auf jeden Fall auf eine E13 Stelle bewerben.

Also könnte ich theoretisch gesehen schon verhandeln, dass die Monate anerkannt werden ? Aber ein Anspruch besteht da nicht ? Hab ich das richtig verstanden?

clarion

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Antw:Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« Antwort #5 am: 05.07.2021 23:30 »
Der neue AG kann förderliche Zeiten  anerkennen.  Er könnte, wenn er wollte, Dir sogar gleich die Stufe 6 geben, aber warum sollte der AG wollen?

Welche Tätigkeit deiner E10 qualifiziert Dich dermaßen, dass die Zeit förderlich wäre?

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« Antwort #6 am: 06.07.2021 06:49 »
Der neue AG kann förderliche Zeiten  anerkennen.  Er könnte, wenn er wollte, Dir sogar gleich die Stufe 6 geben, ...
Wenn man soviel förderliche Zeit hätte. Oder AG übertariflich zahlt.
Also könnte ich theoretisch gesehen schon verhandeln, dass die Monate anerkannt werden ? Aber ein Anspruch besteht da nicht ? Hab ich das richtig verstanden?
Richtig.
Und da es Zeiten einer niedrigeren Tätigkeit sind, dürften die meisten Personaler Schwierigkeiten damit haben, zu begründen, warum diese Zeit als förderliche Zeit ansehbar ist.
Da müssten die Inhalte schon gut passen.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« Antwort #7 am: 06.07.2021 08:06 »
Förderliche Zeit ist keine große Hürde. Natürlich kann sie auch in einer niedrigeren Entgeltgruppe sein. Aber dann die Zeiten der förderlichen Zeit für die Stufenzuordnung heranzuziehen ist eine erhebliche Hürde. Wenn jemand für E10 Stufe 1 angefangen hat spricht vielen dafür, dass er auch für E13 Stufe 1 anfängt.

Spid

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Antw:Höhergruppierung bei Jobwechsel E10 -> E13
« Antwort #8 am: 06.07.2021 08:08 »
Förderliche Zeiten haben immerhin die Hürde, daß überhaupt Zeiten vorhanden sein müssen.