Guten Tag,
Ich bin ganz neu hier und auf der Suche nach Rat. Mir fehlt das Wissen und die korrekte Herangehensweise rund um die SFN Zuschläge.
Zeitzuschläge für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN).Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen – § 8 TVöD vs. § 3b EStG.Pauschalen für Rufbereitschaft.
Ich erhoffe mir Austausch darüber, wie es in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird und Tipps für die richtige Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen. Z.b.Bereitschaftsdienst in der Nacht ohne Tätigkeit vom Samstag bis Ostersonntag. Ein Teil (oder alle)der Zuschläge müsste wohl SV pflichtig sein, da keine Tätigkeit erbracht wurde.