Wenn du mit deiner Vorbildung in E10 TVöD eingruppiert bist, so hat man wohl bei der Stelle unterstellt, dass grundsätzlich ein Studium der Ingenieurwissenschaften erforderlich ist.
Unterstellt, es würde sich um Aufgaben der Wertigkeit Ingenieur*in E11 Fg. 1 TVöD handeln (33 1/3 % besondere Leistungen) so wäre die Eingruppierung gemäß Vorbemerkung Ziffer 2 EGO in die E10 aufgrund des Nichterfüllens der Anforderungen in der Person zutreffend.
Aber auch die Wertigkeit Ingenieur*in E10 wäre nicht abwegig, dann hätte man aber offenbar anerkannt, dass du sonstige*r Beschäftige*r bist, was ich bei der Vorbildung etwas befremdlich finde.