Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Zulage
BeuteZoellner:
In bestimmten Fällen gab es so etwas (46 BBesG).
Dies ist 2016 entfallen.
https://www.buzer.de/gesetz/1599/al0-52873.htm
DrStrange:
--- Zitat von: Kleeblatt am 06.07.2021 14:42 ---hier empfehle ich dringend ein Selbststudium des Gesetzes.
Ein Beamter der sein ihm zusehendes Gehalt nicht selber berechnen kann,
ist keinen Euro wert.
--- End quote ---
Was für ein schwachsinniger Kommentar :o
TonyBox:
Vom User Kleeblatt kommen eigentlich immer nur solche destruktive und unbrauchbare Kommentare... eigentlich kann er sich immer nur darüber auslassen, dass man mit dieser oder jener Entgeltgruppe alles wissen muss.
Er scheint vom leben ziemlich gestraft und mit sich selbst nicht im reinen zu sein. Den Typen einfach ignorieren... ist das einfachste.
2strong:
--- Zitat von: Andre As am 06.07.2021 14:01 ---Hallo,
folgende Frage ist aufgekommen:
Wenn ein Beamter über eine längere Zeit die Vertretung eines erkrankten Kollegen (höhere Besoldung) übernehmen muss, kann dann eine Zulage zur höheren Stelle erwartet werden?
Wenn ja, auf welcher Grundlage wird diese gewährt?
Vielen Dank
--- End quote ---
Welches Bundesland?
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