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Homeoffice 2021
Britta2:
Wenn die Arbeitgeber wegen Corona für den Zeitraum 1.1.-30.6. von "ganz oben" zu allgemeiner Homeoffice-Pflicht verdonnert wurden, Wie schaut es eigentlich bezüglich der nächsten Steuererklärung aus? Für 6 Monate gibts keine Steuerpauschale. Oder ändert sich hier noch was arbeitnehmerfreundlich? Technik etc gabs ja vom Arbeitgeber für die Zeit auch in 2021 nicht festellt.
Wer also kein nachgewiesenes komplett ansonsten leer geräumtes Arbeitszimmer daheim vorzuweise hat, geht leerer aus als in 2020? (Als Arbeitszimmer wird ja nicht jeder Raum anerkannt. Fotos muss man auch ständig machen. Tageesbett, Crosstrainer, Laufband, Wäscheständer ... Möbelrücken für jedes Fotos fürs Finanzamt bedeutet derart eng gesehen prompt Betrug ...) Da ändert selbst der vorhandene riesige private Schreibtisch nichts.
Spid:
Eine allgemeine Homeofficepflicht entspringt lediglich Deiner Fantasie.
WasDennNun:
Die Pflicht vom AG war ein Angebot an den AN, die der AN mit einer Begründung hätte ablehnen können.
Wenn der AG keine Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellt, er aber wünscht, dass man zu Hause bleibt, dann ist es ein freiwilliges Angebot vom AN an den AG, dass er seine privaten Materialien zur Verfügung stellt.
Wenn man Ausgaben durch HO hatte, dann sollte man diese bei der Steuererklärung geltend machen oder die Pauschale nutzen.
Ich könnte mir vorstellen, dass diese als Aufwände anzuerkennen sind. Bedingt durch die geänderte gesetzliche Lage, dürften Gerichtsurteile aus der Vergangenheit bzgl. Arbeitszimmer etc. überholt sein und man muss zukünftige Gerichturteile abwarten.
Spid:
Auch eine solche pauschale Pflicht des AG entspringt lediglich der Fantasie.
WasDennNun:
sollte "Die sogenannte Pflicht vom AG war nur ein Angebot an den AN" heißen.
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