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Homeoffice 2021

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Zinc:
Eine kurze Frage:
Bei uns wurde ein Tag Home-Office in der Woche seitens des Arbeitgebers gewährt, unabhängig von Corona. Es wurde jedoch untersagt, dass der Montag und Freitag im Home-Office verbracht werden darf. Eine offizielle Begründung hierfür gab es nicht. Die inoffizielle lautet, wir würden das Home-Office sonst für ein verlängertes Wochenende nutzen.

Ist das so zulässig? Von ganz oben kam quasi das Go! mit dem Zusatz "regelt die Umsetzung selbst", jedoch sitzt noch ein Vorgesetzter dazwischen, der dem Home-Office gegenüber sehr negativ eingestimmt ist und den Mitarbeitern keinerlei Vertrauen schenkt.

Spid:
Ja.

Zinc:
Okay, kurz und knapp. Danke für die Antwort :)

Maximus2584:

--- Zitat von: Spid am 07.07.2021 17:00 ---Ja.

--- End quote ---

Wie ist denn die Lage in diesem Fall:

Ca. vor 14-Monaten wurde vom AG Heimoffice angeboten, dies wurde in Abhängigkeit mit dem eigenen Gebiet verbunden. Daraus habe ich mit dem damaligen Gruppenleiter ausgemacht, dass ich 3 Tage zuhause und 2 im Büro bin. Die Aufgaben wurden besprochen. Danach kam ja eher die "Pflicht" und diese ändete zum 01.07.2021. In der Zwischenzeit gibt es einen neuen Gruppenleiter und die neue Verordnung des Arbeitgebers wurde von der Pflicht zum Homeoffice wieder zurück in die "soll" "kann" weiterhin angeboten werden und dies ist weiterhin abhängig von dem Gruppenleiter. Nun, da ich seit über 14-Monaten ca. im Modus von 2 Tage im Büro und 3 Tage im Homeoffice arbeite ist es natürlich für mich schon "Gewohnheitssache". Nun mein Gebiet, welches ich führe ist selbstverständlich komplett sauber und sogar über Monate eigentlich vorgearbeitet. Der neue Gruppenleiter möchte aber, dass ich wieder im Büro arbeit mit der Begründung "Andere Kollegen mögen es nicht, dass ich so viel Homeoffice mache". Worauf ich geantwortet habe, was andere Kollegen möchten ist mir relativ egal, die sollen die Tätigkeit schaffen und nicht auf andere schauen und, dass ich eigentlich eine Vereinbarung schon seit 14-Monaten mit dem Homeoffice habe und es so sehe, dass es eine Begründung geben müsste um mich wieder einfach zurück zu holen. Kann ich mich in diesem Fall auf §99 Betriebsverfassung berufen oder gibt es einen sonstigen Grund, da die Dauer so lange und schon vor der Pflicht zum Homeoffice bestand? Also muss es einen Grund geben um einfach die "Vereinbarung" einseitig zu lösen oder reicht es einfach aus wenn der neue Gruppenleiter sagt, ich will es so und aus? Der Gruppenleiter ist auch ehemaliger Kollege und wusste natürlich auch über die mündliche Vereinbarung mit dem alten Gruppenleiter.

Spid:
§99 BetrVG eröffnet keinen individuellen Anspruch. So eine tatsächliche Vereinbarung besteht, kommt es auf den Inhalt dieser an. Grundsätzlich kann der AG den Ort der Leistungserbringung bestimmen. Dies bedarf keiner Begründung gegenüber dem AN.

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