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Resturlaub 2020 im Krankheitsfall

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Spid:
Wahrscheinlich hast Du ihn für Satzzeichen eingetauscht.

Isie:
Nach der Rechtsprechung des BAG gilt für den gesetzlichen Urlaub ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten, wenn der Urlaub wegen einer Langzeiterkrankung nicht bis zum Ende des gesetzlichen Übertragungszeitraumes genommen werden kann. Ob diese Regelung auch für den tariflichen Mehrurlaub anzuwenden ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Übertragungsregelungen auch für den tariflichen Urlaub gelten.
Ob der geschilderte Sachverhalt den Tatbestand einer Langzeiterkrankung erfüllt, weiß ich allerdings nicht.

Spid:
Im Sachverhalt besteht ja kein Zusammenhang zwischen dem Nehmen des Urlaubs und der Erkrankung. Ersterer fiel in 2020 an, die Krankheit in 2021.

Isie:
Ich verstehe das BAG-Urteil so, dass auch eine Arbeitsunfähigkeit im Übertragungszeitraum (hier: 31.03.) dazu führt, dass der verlängerte Übertragungszeitraum von 15 Monaten gilt.

Spid:
Sofern sie die Gewährung des Urlaubs verunmöglicht. Ob das so ist, kann jedoch dahingestellt bleiben, weil nur Urlaub davon betroffen ist, der aufgrund der gesetzlichen Regelungen übertragen worden ist und nicht solcher, den der AG aus anderen Gründen übertragen hat. Letzteren kann der AG auch anders behandeln, da es sich nicht mehr um den gesetzlichen Urlaubsanspruch handelt.

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