Ein Wechsel des AG liegt nur dann vor, wenn das neue Beschäftigungsverhältnis sich unmittelbar an das vorherige anschließt. Mithin hat die inredestehende TB nicht den AG gewechselt. Sie hat ein Jahr später bei einem anderen AG angefangen.
es gibt kein Jahr Pause dazwischen, der Übergang von Gemeinde A zu Gemeinde B (beide TVÖD) war nahtlos.
Sorry - die Mitarbeiterin war bis 31.07.2013 bei Gemeinde A beschäftigt und seit 01.08.2014 bei Gemeinde B