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Bewerbung E5 zu E9a
Schulsekretärin:
Liebe Forumsteilnehmer,
ich wende mich an Euch, in der Hoffnung eine eindeutige Antwort erhalten zu können.
Seit vielen Jahren arbeite ich als Schulsekretärin, E5.
Ich habe als Selbstzahlerin den Angstelltenlehrgang I besucht und mit "sehr gut" abgeschlossen.
Nun trete ich mit der E5 auf der Stelle, wollte aber auch nicht auf Teufel komm raus "irgendeinen" besser bezahlten Job machen.
Nun ist eine E9a Stelle ausgeschrieben. Ich werde dort auch hospitieren. Allerdings hörte ich aus meinem Umfeld, dass ich trotz meiner Quali als Verwaltungswirtin keine Chance habe, wenn sich jemand ohne diese formale Voraussetzung bewirbt, der aber schon in einer E8 eingruppiert ist.
Ist das richtig? Also ich meine nicht moralisch sondern gibt es dazu eine Quelle, die Ihr mir nennen könntet?
Besten Dank im Voraus!
Spid:
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Lars73:
Soweit in der Ausschreibung eine bestimmte Berufserfahrung gewünscht war könnte ein Bewerber mit der Erfahrung bessere Chancen haben.
Soweit ein Bewerber eine zwingende Voraussetzung nicht erfüllt könnte er im öffentlichen Dienst nicht ausgewählt werden. Wenn also eine formale Voraussetzung verlangt wird und diese nicht vorliegt ändert Berufserfahrung in der E8 daran nichts,
Die beamtenrechtlichen Vorgaben, dass eine Beurteilung in der A8 mehr wer ist als in der A6 greift für Tarifbeschäftigte so nicht.
Schulsekretärin:
Ups, das geht hier aber flott mit den Antworten. Vielen Dank. :)
Bin etwas beruhigt und warte entspannt ab. Drückt mir die Daumen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 08.07.2021 07:20 ---Die beamtenrechtlichen Vorgaben, dass eine Beurteilung in der A8 mehr wer ist als in der A6 greift für Tarifbeschäftigte so nicht.
--- End quote ---
Hatte auch gerade den Gedanken, dass da wieder ein Beamtenkalkriesel Looser Beamtenrecht mit Tarifrecht vermischt.
Sollte es formale Voraussetzung bei der Ausschreibung geben und jemand bekommt die Stelle ohne diese zu haben, dann lohnt es sich eine Klage einzureichen.
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