Autor Thema: Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?  (Read 8044 times)

Sonne50

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Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« am: 08.07.2021 13:04 »
Ich wurde in 2020 vom Personalamt zur Überarbeitung meiner Stellenbeschreibung aufgefordert. Diese übermittelte ich am 20.10.2020.

Mit Datum vom 01.06.2021 erhielt ich die Mitteilung, dass meine Stelle nunmehr statt mit EG 3 mit EG 5 bewertet wird.

Ab wann gilt die höhere EG? Ab Datum der Abgabe in 10/2020 oder mit dem Datum der Mitteilung durch das Personalamt?

Habe ich Anspruch auf rückwirkende Zahlung?

Lars73

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #1 am: 08.07.2021 13:09 »
Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #2 am: 08.07.2021 13:10 »
Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.

Seit 2015...

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #3 am: 08.07.2021 13:11 »
Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe bestünde. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zu welchem Zeitpunkt haben sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit geeinigt?

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #4 am: 08.07.2021 13:14 »
Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe bestünde. Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Zu welchem Zeitpunkt haben sich die Arbeitsvertragsparteien auf eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit geeinigt?


Das Personalamt verlangte von allen Mitarbeitern die Überarbeitung der Stellenbewertung.

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #5 am: 08.07.2021 13:21 »
Und?

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #6 am: 08.07.2021 13:23 »
Und?

Wie UND?

Es hat sich wie oben geschrieben herausgestellt, dass die Stelle nunmehr mit EG 5 bewertet wird und ich wollte gern wissen, ab wann die höhere EG gilt.

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #7 am: 08.07.2021 13:37 »
Und wie bereits geschrieben sind Stellen und deren Bewertung tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Es ist nicht erkennbar, inwiefern überhaupt ein Anspruch auf eine höhere Entgeltgruppe bestünde.

WasDennNun

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #8 am: 08.07.2021 14:43 »
Und?

Wie UND?

Es hat sich wie oben geschrieben herausgestellt, dass die Stelle nunmehr mit EG 5 bewertet wird und ich wollte gern wissen, ab wann die höhere EG gilt.
Ab dem Zeitpunkt wo sie dir vom AG übertragen werden (wurden).
Nicht ab dem Zeitpunkt wo du (oder dein Cheffe) sich was neues ausgedacht haben, was zu tun ist.

Sozialarbeiter

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #9 am: 08.07.2021 14:58 »
Wie bereits ausgeführt folgt die Eingruppierung deiner übertragenen Tätigkeit. Wenn dir deine Tätigkeit 2015 übertragen wurde und es seit dem keine Änderungen gab und sich die Beteiligten darüber einig sind, dass deinen übertragenen Tätigkeiten eine Eingruppierung in E5 folgt, bist du schon seit 2015 in E5 und wurdest lediglich nach E3 bezahlt. Rückwirkend wirst du aufgrund der Tariflichen Ausschlussfrist nur 6 Monate zu wenig gezahltes Entgelt fördern können.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Sonne50

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #10 am: 08.07.2021 15:18 »
Wie bereits ausgeführt folgt die Eingruppierung deiner übertragenen Tätigkeit. Wenn dir deine Tätigkeit 2015 übertragen wurde und es seit dem keine Änderungen gab und sich die Beteiligten darüber einig sind, dass deinen übertragenen Tätigkeiten eine Eingruppierung in E5 folgt, bist du schon seit 2015 in E5 und wurdest lediglich nach E3 bezahlt. Rückwirkend wirst du aufgrund der Tariflichen Ausschlussfrist nur 6 Monate zu wenig gezahltes Entgelt fördern können.

DANKE!
Diese Antwort hilft mir weiter!
Ab wann kann ich die rückwirkende Zahlung verlangen: Ab dem Tag der Abgabe der Stellenbewertung oder ab dem Tag der Bestätigung durch das Personalamt?

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #11 am: 08.07.2021 15:21 »
Weder das eine noch das andere entfaltet irgendeine Relevanz.

Sozialarbeiter

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #12 am: 08.07.2021 15:33 »
Du machst deinen Anspruch auf Lohnzahlung entsprechend E5 ab sofort sowie rückwirkend für die letzten 6 Monate geltend.
Achte darauf, dass sie dich nicht von 3 in 5 "höhergruppieren" und du Stufenlaufzeiten verlierst. Du bist ja vermutlich schon immer in E5 eingruppiert gewesen und hast entsprechend dort die Stufenlaufzeiten absolviert.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
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Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #13 am: 08.07.2021 15:37 »
Inwiefern ließe sich aus der Schilderung auch nur vermuten, die TE sei bereits immer in E5 eingruppiert gewesen?

Sozialarbeiter

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Antw:Ab wann gilt höhere Entgeltgruppe?
« Antwort #14 am: 08.07.2021 16:22 »
Ab wirksame Übertragung der Aufgaben. Aus der Schilderung geht nicht hervor ob und wann der Arbeitgeber die Aufgaben übertragen hat.
Seit 2015...
Aus diesem Beitrag folgere ich, dass die auszuübenden Tätigkeiten 2015 übertragen worden und es seit dem keine Änderungen gab. Gemäß Tarifautomatik besteht seit 2015 also eine entsprechende Eingruppierung, die sich durch ändernde Rechtsmeinungen im Laufe der Jahre grundsätzlich nicht verändert.
Von daher: Welche Eingruppierung auch immer "tatsächlich" vorliegt, diese "ist" bereits seit 2015.
Irre ich mich in meiner Annahme?
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.