Wie bereits ausgeführt folgt die Eingruppierung deiner übertragenen Tätigkeit. Wenn dir deine Tätigkeit 2015 übertragen wurde und es seit dem keine Änderungen gab und sich die Beteiligten darüber einig sind, dass deinen übertragenen Tätigkeiten eine Eingruppierung in E5 folgt, bist du schon seit 2015 in E5 und wurdest lediglich nach E3 bezahlt. Rückwirkend wirst du aufgrund der Tariflichen Ausschlussfrist nur 6 Monate zu wenig gezahltes Entgelt fördern können.