Hallo zusammen,
Sachverhalt:
Ich arbeite auf zwei Teilzeitstellen in unterschiedlichen Abteilungen, eine S17 Stufe 4 seit Arbeitsbeginn am 01.09.2018, eine E9b mit Beginn 07.01.2019 ebenfalls Stufe 4.
Beide Stellen wurden nun in dieselbe Abteilung "zusammengelegt" zur S17-Stelle, eine Höhergruppierung der halben 9b-Stelle soll erfolgen.
Die halbe Stelle mit S17/4 wird also aufgestockt über die halbe Stelle 9b, welche dafür umgruppiert wurde. So wurde es mir vermittelt.
Nun müsse ich noch einen entsprechenden Höhergruppierungs-Antrag stellen laut Personalabteilung.
Wie verhält es sich hierbei nun mit den Stufenlaufzeiten?
Wird obwohl ich also weiter die halbe Stelle nach S17/4 innehabe die dort erworbene Laufzeit verfallen mit der Zusammenlegung der Stellen? Die Bewertung dieser halben Stelle ändert sich ja nicht.
Danke für eure Rückmeldungen.