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Lebenszeitverbeamtung, gesundheitliche Eignung, Brustimplantate
Organisator:
--- Zitat von: 2strong am 02.09.2021 10:33 ---Suche nachher mal ein Urteil dazu raus. Bei mir selbst war seinerzeit mit 19 Jahren ein BMI von ca. 30 völlig unproblematisch. War allerdings auch athletisch, nicht fett. Aber vom reinen BMI her hätte es dann ja theoretisch Bedenken geben müssen, die es tatsächlich aber nicht gab.
--- End quote ---
Daher bedarf es ja auch einer entsprechenden Bewertung durch den Amtsarzt. Der bewertet den Gesundheitszustand in Gänze - inkl. des Gewichts - und trifft eine entsprechende Prognose.
Rein vom BMI wären die Klitschkos in ihrer besten Zeit auch übergewichtig ;)
2strong:
Meine obige Aussage zur amtsärztlichen Untersuchung basiert sich auf Beschluss des BVerwG vom 13.12.13 - BVerwG 2 B 37.13. Zwei für die Beantwortung der Fragestellung besonders relevante Abschnitte zitiere ich im Folgenden:
"Einer Beamtin auf Probe fehlt die gesundheitliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, sie werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird."
"War die Erkrankung einer Probebeamtin bereits vor der Begründung dieses Beamtenverhältnisses bekannt, so darf der Dienstherr die gesundheitliche Eignung der Beamtin bei der anstehenden Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit nur dann im Hinblick auf diese Erkrankung verneinen, wenn sich die Grundlagen ihrer Bewertung inzwischen geändert haben."
biggy84:
--- Zitat von: 2strong am 02.09.2021 17:18 ---"War die Erkrankung einer Probebeamtin bereits vor der Begründung dieses Beamtenverhältnisses bekannt, so darf der Dienstherr die gesundheitliche Eignung der Beamtin bei der anstehenden Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit nur dann im Hinblick auf diese Erkrankung verneinen, wenn sich die Grundlagen ihrer Bewertung inzwischen geändert haben."[/i]
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Kann mir bitte jemand erklären, welche Grundlagen der Bewertung hier gemeint sind, die sich inzwischen geändert haben könnten?
Bedeutet dies nun wie im Falle des Kollegen, dass der Dienstherr sein Übergewicht nicht als Hinterungsgrund nehmen kann, weil es bei der Verbeamtung auf Probe auch keiner war?
2strong:
Ein Merkmal (z. B. ein relevanter Blutwert oder eine sonstige körperliche Einschränkung) müsste sich seit der Ausgangsuntersuchung verschlechtert haben oder die medizinische Erkenntnis müsste heute eine Situation als folgenreicher einachätzen als zum Zeitpunkt der Ausgangsuntersuchung. Nochmal: Das Übergewicht selbst, im Zweifel festgestellt als BMI, ist für sich genommen nach diesem Urteil kein Ablehnungsgrund. Es müssen auch tatsächliche gesundheitliche Einschränkungen Hinzu treten, die erhebliche Krankheitsausfälle oder eine vorzeitige Dienstunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich machen.
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