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Maskenpflicht NRW Inzidenzstufe 0
Ytsejam:
Noch ein paar Dinge, die bestimmt ihren Zweck erfüllen im Kampf gegen die Pandemie:
- Gurgeln
- nicht in Urlaub fahren
- nicht in Restaurants und Kneipen gehen
- Ausgangssperren außerhalb der Dienstzeit
- 2 oder 3 Masken übereinander tragen
etc.
All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.
Eure privaten Empfindungen bzgl. Corona und was sinnvoll ist in allen Ehren, aber ich dachte eigentlich wir sind an Gesetze gebunden und nicht daran, was ihr gerade für sinnvoll erachtet. Oder arbeitet ihr auch sonst nach dem Willkürprinzip? Mit welcher Begründung verweigert ihr einem Hartzer die Vorsprache im JobCenter, wenn der keine Maske tragen will? Der kann nicht, wie in der freien Wirtschaft, zu einem Konkurrenten gehen, der muss zum Amt. Was sagt ihr dem, auf welcher Grundlage ihr die Maske fordert?
Kaiser80:
--- Zitat von: Ytsejam am 14.07.2021 07:11 ---
All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.
--- End quote ---
Satzungsrecht, Hausrecht, Coronaschutzverordnung?
Ytsejam:
--- Zitat von: Kaiser80 am 14.07.2021 07:41 ---
--- Zitat von: Ytsejam am 14.07.2021 07:11 ---
All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.
--- End quote ---
Satzungsrecht, Hausrecht, Coronaschutzverordnung?
--- End quote ---
Die Coronaschutzverordnung sieht bei Inzidenz Null nur noch Maskenpflicht als Empfehlung an, außer im ÖPNV, Gesundheitswesen, Einzelhandel.
Die Corona-Arbeitschutzverordnung kennt auch keine Maskenpflicht mehr, alles gestrichen.
Die Corona-Arbeitsschutzregel sieht Maskenpflicht nur noch vor bei Unterschreiten der Mindestabstände.
Eine Satzung existiert nicht. Hausrecht ohne Rechtsgundlage? Dann kann ich auch fordern, dass alle mit rosa Tütü erscheinen...
Wenn es so einfach wäre, würde ich hier nicht fragen...
Dienstbeflissen:
Für die FHH:
https://www.hamburg.de/verordnung/
§10a
Kaiser80:
--- Zitat von: Ytsejam am 14.07.2021 09:04 ---
Die Coronaschutzverordnung sieht bei Inzidenz Null nur noch Maskenpflicht als Empfehlung an, außer im ÖPNV, Gesundheitswesen, Einzelhandel.
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§5 Abs. 9 ->
In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske nach den vorstehenden Regelungen grundsätzlich nur noch in Innenbereichen. Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, haben auch die verbliebenen Vorgaben zum Tragen einer Maske nur noch empfehlenden Charakter. Abweichend davon gilt für Angebote und Einrichtungen nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und bei ausdrücklichen Regelungen in dieser Verordnung für die Inzidenzstufe 0 die Maskenpflicht fort. Betreiberinnen und Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.
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