geteilter Dienst

Begonnen von Ole, 12.07.2021 14:08

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BStromberg

Bei diesen eher einfach gelagerten Dienstleistungen macht es betriebswirtschaftlich absolut Sinn, Werkverträge zu schließen. Die Begründung wurde vorstehend mehrfach gegeben.

Eigenes Personal und die damit verbundenen Fragen (z.B. besagtes Einsatzsplitting morgens/abends) wären maximal noch aus Fürsorgeaspekten bzw. personalwirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen (z.B. Einsatz von leistungsgeminderten Personen als milderes Mittel ggü. z.B. einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses).
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Ole

 Es handelt sich um Service und -Reinigungskräfte (bei uns werden sie oft nur Servicekräfte genannt -sorry für die Verwirrung)

Mittags machen sie das Essen für die Kinder - abends (wenn die Kita schließt) reinigen sie die Räumlichkeiten. Natürlich nicht sehr günstig, wissen wir selber

Spid

Mit der Folge, daß für den Anteil der Essenszubereitung Teil A Abschnitt I Ziff. 3 einschlägig ist, während es für den Bereich der Reinigung Teil A Abschnitt I Ziff. 2 ist. Ob es sich bei der Gesamttätigkeit dann um eine i.S.d. §38 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 2 TVÖD handelt, bliebe zu prüfen. Es ist also ein rechtserheblicher Unterschied.

Wdd3

Zitat von: Kommunalgenie in 13.07.2021 08:26
Zitat von: Wdd3 in 12.07.2021 16:36
Genau da liegt der Fehler, die Kommunalgenies setzen ihre Kosten mit dem Stundenlohn gleich. Material, Overhead oder Kosten für Sonderleistungen werden nicht berücksichtigt.
Wer dir Personal für 9,60 € anbietet betrügt entweder dich oder seine MA. Sozialleistungen? MwSt? Gewinn? Alles nicht notwendig? Unter 18,00 € kann kein seriöser Unternehmer sein Personal verkaufen.

Das war ja nur ein kleiner Teil dessen. Deine eigenen MA kriegen 30 Tage Urlaub, LOB, können Schwanger/ Krank werden. Du musst dir eigene Reinigungsgeräte anschaffen und vorhalten. Musst Räume vorhalten, welche Büros sein könnten etc. es ist einfach unwirtschaftlich und nicht zeitgemäß.

Du hast explizit 9.60 € angegeben um den Stundenlohn der Dienstleistung zu benennen.
Urlaub, Schwangerschaften (welche Kosten sollen dadurch  dem AG eigentlich entstehen?), Krankheiten, 13. Monatsgehalt, Prämien, ja sogar Sozialabgaben und Unfallversicherung sind den Dienstleistern nicht unbekannt.

Glaubst du der Unternehmer hat etwas zu verschenken? Glaubst du er tankt seinen Hummer mit Solidarität zu seinen Kunden?

Weil sich Kommunalgenies von Dienstleistern haben vorrechnen lassen das es unwirtschaftlich und nicht zeitgemäß sei werden Steuergelder verbrannt.

Zitat von: BStromberg in 13.07.2021 08:52
Bei diesen eher einfach gelagerten Dienstleistungen macht es betriebswirtschaftlich absolut Sinn, Werkverträge zu schließen. Die Begründung wurde vorstehend mehrfach gegeben.

Eigenes Personal und die damit verbundenen Fragen (z.B. besagtes Einsatzsplitting morgens/abends) wären maximal noch aus Fürsorgeaspekten bzw. personalwirtschaftlichen Gründen zu rechtfertigen (z.B. Einsatz von leistungsgeminderten Personen als milderes Mittel ggü. z.B. einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses).

Deshalb setzen die echten Kommunalgenies auf Service-Gesellschaften. Diese machen betriebswirtschaftlich Sinn.

Brummi

Aber was ich nicht verstehe, die Frage lautet do "gibt es im ÖD Regelungen zum geteilten Dienst?"
auf diese Frage geht irgendwie keiner ein!?
Weiss niemand die Antwort?

Spid

Inwiefern ginge die erste Antwort nicht darauf ein und beantwortete sie erschöpfend? Oder ist das auch wieder was, was Du nicht verstehst?

Brummi

soll also heissen das es im ermessen des arbeitgebers liegt?
zumindest war das ja eine antwort!
soweit wie ich weiss bedarf es der zustimmung des arbeitnehmers bzw. einer regelung im Terifvertrag.
Gibt es eine Regelung im Tarifvertrag?`aussage nein
heist doch aber gleichzeitig das ohne zustimmung des arbeitnehmers keine geteilter dienst angeordnet werden darf

Spid

Da die Prämisse bereits falsch ist, kommt bei Deiner Folgerung natürlich auch Unfug raus. Zutreffend ist, was ich eingangs ausgeführt habe.

Brummi

Es gibt keine Regelungen dazu - und es bedarf auch grundsätzlich keiner. Die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit liegt nach §106 GewO im Ermessen des AG.
das war deine erste antwort
was habe ich nun falsch verstanden?

Spid

Das ist die falsche Prämisse:
Zitat von: Brummi in 04.08.2021 11:37
soweit wie ich weiss bedarf es der zustimmung des arbeitnehmers bzw. einer regelung im Terifvertrag.

Das ist die unzutreffende Folgerung.
Zitat von: Brummi in 04.08.2021 11:37
Gibt es eine Regelung im Tarifvertrag?`aussage nein
heist doch aber gleichzeitig das ohne zustimmung des arbeitnehmers keine geteilter dienst angeordnet werden darf

Beides zeigt, daß Du meine Ausführungen eben nicht verstanden hast. Der AG bestimmt die Lage der Arbeitszeit.

WasDennNun

Und wenn der AN, nicht möchte, dass der AG das nicht ohne Zustimmung des AN machen kann, dann muss der AN einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit dem AG aushandeln.

Spid

Eben. Das Direktionsrecht des AG läßt sich ja einzelvertraglich begrenzen.

Brummi

Geteilten Dienst darf es nur in begründeten Ausnahmefällen geben. - "Wöchentliche Arbeitszeit" bedeutet in Wirklichkeit, dass man im Grundsatz jeden Tag zusammenhängend und gleichmäßig eingesetzt werden sollte. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden.
Quelle V.E.R.D.I.

Spid

Der AG muß - wie bei all seinen Entscheidungen - lediglich billiges Ermessen walten lassen. Besser jemanden fragen, der sich damit auskennt - und Verdi ist höchstens kompetent in der Organisation von Steineschmeißerfahrten. Ich empfehle stattdessen LAG Köln, Urteil v. 14.12.2011 - 9 Sa 798/11. Oder auch zur geringen Belastung durch geteilten Dienst BAG, Urteil v. 12.12.2012 - 10 AZR 354/11.

WasDennNun

Zitat von: Brummi in 04.08.2021 11:54
Geteilten Dienst darf es nur in begründeten Ausnahmefällen geben. - "Wöchentliche Arbeitszeit" bedeutet in Wirklichkeit, dass man im Grundsatz jeden Tag zusammenhängend und gleichmäßig eingesetzt werden sollte. Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden.
Quelle V.E.R.D.I.
Was ja nicht dem vom TE angesprochener Teilung der Arbeitszeiten zur Reinigung der Räumlichkeiten entgegen spricht.