Tarifbeschäftigte.
Der sonstige Beschäftigte ist von den TVP als absoluter Ausnahmefall konzipiert worden. Er muß mit seinen Erfahrungen Gewähr für eine Verwendungsbreite bieten, die ein Erfüller der Voraussetzung in der Person theoretisch bieten kann. Der sonstige Beschäftigte ist aufgrund der an ihn gestellten Anforderungen eine solche Ausnahmeerscheinung, daß ihr nahezu keine praktische Relevanz zukommt.