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Eingruppierung EG10 Stelle ohne Studium auf EG9b oder EG9c ? im Bereich IT

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MartinMüller:
Guten Tag,

ich bin Personalratsmitglied und habe hierzu auch schon viel recherchiert aber hätte gerne noch eine zweite Meinung.

Es geht bei uns um eine Neueinstellung auf eine Stelle die im
 TEIL A abschnitt 2 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik zugeordnet wurde. TVÖD VKA Verwaltung

Die Ausgeschriebene Stelle wurde mit EG10 bewertet und auch ausgeschrieben.

Der Bewerben erfüllt nicht die vollständigen Qualifikation aufgrund einen nicht vorhandenem Studiums oder Hochschulabschlusses soll aber trotzdem auf dieser Stelle besetzt werden.

Nun ist auf Empfehlung des KAVs der Mitarbeiter in die EG9b eingruppiert worden.
Im TVÖD steht hierzu aber das im Falle fehlender Qualifikationen der Stelleninhaber in die nächst niedrige Gruppe eingruppiert werden soll.

Der KAV begründet weil die EG9c nicht in der EntgO hier nicht mit Tätigkeitsmerkmalen versehen ist existiert diese Stufe quasi nicht für Mitarbeiter in der Kommunikationstechnik.
Kann das Stimmen?




Spid:
Nein, die nächstniedrigere Entgeltgruppen ist die nächstniedrigere Entgeltgruppe. Zudem ist für die Eingruppierung in E10 kein Hochschulstudium erforderlich, siehe E10 Fg. 2.

MartinMüller:
Ja danke schon mal, zu den sonstigen beschäftigten finde ich auch immer unterschiedliche Definitionen.
Habe aber gelesen wenn jemand exakt diese stelle vorher nicht ausgeübt hat kann er nicht als dieser geführt werden sonder maximal nach 1-2 Jahren Erfahrung auf dieser Stelle in die Fall Gruppe 2 gehoben werden.

Spid:
Weder geht es in Fg. 2 um den sonstigen Beschäftigten noch wären Deine Ausführungen zum sonstigen Beschäftigten zutreffend. In Fg. 2 gibt es keine Voraussetzung in der Person.

MartinMüller:
Puh schäme mich jetzt etwas, muss zu meiner verteidigung sagen bin wirklich noch nicht lange im PR.

Bin bis zu deinen Post davon ausgegangen das sowohl punkt 1. als auch 2. aus den Tätigkeitsmerkmalen zutreffen müssen und das Fallgruppe 1 mit Studium wäre und Fallgruppe 2 der sonstige beschäftigte aber das sieht gar nicht danach aus.

Nach einer Stellenbewertung bei uns im Hause sind die sehr davon überzeugt das für eine EG10 ein Studium erforderlich ist und wollen jetzt zum Teil welche runtergruppieren. Das Scheint bei dem ITler ja überhaupt nicht der Fall zu sein. Vorrausgesetzt die Stelle wurde wirklich mit EG10 Gruppiert. Sehe ich das richtig?

Könntest du mir noch kurz schildern wie der Sonstige beschäftigte zu verstehen ist?

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