Guten Tag zusammen,
bis jetzt bin ich immer nur stiller interessierter Mitleser - aber jetzt habe ich auch eine Frage, die ich mir weder selber beantworten kann, noch herauslesen kann.
Ich bin als gelernter Bürokaufmann (und entsprechend langer Berufserfahrung >10 Jahre beim Landkreis als Verwaltungsangestellter eingestellt worden - als Springerkraft. Die Entgeltgruppe ist ok - aber was mich nicht schlafen lässt, ist die Stufenzuordnung. Gestartet bin ich in der Stufe 2.
In der Protokollerklärung und in vielen anderen Texten steht "einschlägige Berufserfahrung". Als Springerkraft ist dies doch nicht zu definieren im Vorfeld; der Personalrat folgt der Aussage, das dies immer bezogen auf die Fachausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ist. Da ich die nicht habe, hätte ich eigentlich in Stufe 1 anfangen müssen, bin ergo schon höher gestartet.
Oder ist es so, dass wenn in der Stellenausschreibung die Voraussetzung "Ausbildung Bürokaufmann" gewählt wird, ich dies bin und entsprechende Erfahrung habe, dies als einschlägige Berufserfahrung gewertet werden müsste?
Vielleicht bringt ihr ja ein wenig Licht ins Dunkle :-)