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[NI] Elternzeit Familienzulage St.2 / Kindergeld
OnkelConny:
--- Zitat von: _restore am 15.07.2021 01:04 ---
- Familienzuschlag vor der Geburt auf die Mutter, nach der Geburt auf den Vater
--- End quote ---
Das wird leider bei zwei Beamten nur schwerlich möglich sein. Familienzuschlag 1 wird paritätisch aufgeteilt. Familienzuschlag 2 (Kinder), muss verbindlich festgelegt werden und kann meines Wissens nach nicht mehr so ohne weiteres hin und her gewechselt werden. Wenn die/der eine Beamt:in nicht arbeitet, erhält die/der Andere den vollen Familienzuschlag (sofern eine entsprechende Vollzeittätigkeit vorliegt).
Wichtig ist, dass beide Beamte, wenn sie auch in Teilzeit arbeiten, in Summe auf mindestens 100 % Arbeitszeit kommen, um die volle Höhe des Familienzuschlags zu erhalten. Ansonsten wird die Höhe entsprechend gekürzt.
_restore:
--- Zitat von: OnkelConny am 15.07.2021 12:37 ---
--- Zitat von: _restore am 15.07.2021 01:04 ---
- Familienzuschlag vor der Geburt auf die Mutter, nach der Geburt auf den Vater
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Das wird leider bei zwei Beamten nur schwerlich möglich sein. Familienzuschlag 1 wird paritätisch aufgeteilt. Familienzuschlag 2 (Kinder), muss verbindlich festgelegt werden und kann meines Wissens nach nicht mehr so ohne weiteres hin und her gewechselt werden. Wenn die/der eine Beamt:in nicht arbeitet, erhält die/der Andere den vollen Familienzuschlag (sofern eine entsprechende Vollzeittätigkeit vorliegt).
Wichtig ist, dass beide Beamte, wenn sie auch in Teilzeit arbeiten, in Summe auf mindestens 100 % Arbeitszeit kommen, um die volle Höhe des Familienzuschlags zu erhalten. Ansonsten wird die Höhe entsprechend gekürzt.
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Letzteres stimmt natürlich. Bei dem Wechsel des Kindergeldempfängers weiß ich (wie beim Steuerklassenwechsel bei der Geburt) nicht die genauen rechtlichen Formulierungen, aber auch hier kann ich (wie beim Steuerklassenwechsel) sagen, dass es in der praktischen Umsetzung funktioniert. Wir haben in den letzten Jahren häufiger hin- und hergetauscht. Kurz einseitiges Formular an die Bezügestelle bzw. mittlerweile Familienkasse und gut…
OnkelConny:
--- Zitat von: _restore am 15.07.2021 12:58 ---
--- Zitat von: OnkelConny am 15.07.2021 12:37 ---
--- Zitat von: _restore am 15.07.2021 01:04 ---
- Familienzuschlag vor der Geburt auf die Mutter, nach der Geburt auf den Vater
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Das wird leider bei zwei Beamten nur schwerlich möglich sein. Familienzuschlag 1 wird paritätisch aufgeteilt. Familienzuschlag 2 (Kinder), muss verbindlich festgelegt werden und kann meines Wissens nach nicht mehr so ohne weiteres hin und her gewechselt werden. Wenn die/der eine Beamt:in nicht arbeitet, erhält die/der Andere den vollen Familienzuschlag (sofern eine entsprechende Vollzeittätigkeit vorliegt).
Wichtig ist, dass beide Beamte, wenn sie auch in Teilzeit arbeiten, in Summe auf mindestens 100 % Arbeitszeit kommen, um die volle Höhe des Familienzuschlags zu erhalten. Ansonsten wird die Höhe entsprechend gekürzt.
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Letzteres stimmt natürlich. Bei dem Wechsel des Kindergeldempfängers weiß ich (wie beim Steuerklassenwechsel bei der Geburt) nicht die genauen rechtlichen Formulierungen, aber auch hier kann ich (wie beim Steuerklassenwechsel) sagen, dass es in der praktischen Umsetzung funktioniert. Wir haben in den letzten Jahren häufiger hin- und hergetauscht. Kurz einseitiges Formular an die Bezügestelle bzw. mittlerweile Familienkasse und gut…
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Wenn es geht, ist das ja super.
In NRW wird der Familienzuschlag 2 (Kinder) bei 2 alimentierten Beamten demjenigen zugeordnet, der/die das Kindergeld erhält (§ 43 Abs. 5 LBesG NRW). Dementsprechend müsste dann auch der Kindergeldbezug geändert werden. Das wäre dann schon etwas aufwändiger.
Finanzer:
@Onkel Conny:
Genauso ist es in Hessen.
_restore:
Ja. Zettel zur Familienkasse, Besoldungsstelle dann über den Wechsel telefonisch informieren… reichte jedenfalls in Niedersachsen aus. Aber lohnt ja eventuell. Bei vielen Konstellationen ist es egal, aber wenn die Frau möglichst viel ohne Elterngeldkürzung dazuverdienen möchte, kann man es machen.
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