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SB Organisation vs. Personal

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LernenfuersLeben:
Ja, korrekt. Er gibt seine Rechtsmeinung ab. Ich habe die Fragestellung von Lars aufgegriffen. Wie ist Ihre Meinung zu zum Thema @Spid. Aufgrund Ihrer Erfahrungen wäre das wirklich interessant.

Schinkensandwich:
Ich finde auch, dass es pauschal schwierig ist, zu sagen was das "bessere Gesamtpaket" sein soll. Tendenziell ist die Tätigkeit in der Organisation etwas höherwertiger (logisch, deshalb auch die höhere Entgeltgruppe). Man darf aber auch nicht vergessen, dass dabei teilweise großen Druck von oben abbekommt. Wenn man da nicht den nötigen Rückhalt hat, steht man schnell zwischen den Stühlen.

Im Übrigen finde ich beide Eingruppierungen erstaunlich hoch. Ich kenne das aus mehreren Behörden so, dass die Tätigkeit als Personalsachbearbeiter mit exakt den genannten Aufgaben eher maximal bei E9b liegt (manchmal auch nur bei E8) und als SB in der Organisation mit weitgehend den gleichen Tätigkeiten maximal bei E10.

Jockel:
Kommt drauf an, was einem eher liegt. Das operative Personalgeschäft ist -je nach Größe- abendfüllend und zeitaffin. Bei der Orga ist das meist nicht ganz so ausgeprägt, dafür sind die Zielkonflikte vorprogrammiert.

Ich hatte mich an dieser Stelle vor langer Zeit für die Orga entschieden und es nie bereut.

JC83:

--- Zitat von: Schinkensandwich am 17.07.2021 17:12 ---Ich kenne das aus mehreren Behörden so, dass die Tätigkeit als Personalsachbearbeiter mit exakt den genannten Aufgaben eher maximal bei E9b liegt (manchmal auch nur bei E8) und als SB in der Organisation mit weitgehend den gleichen Tätigkeiten maximal bei E10.

--- End quote ---

Mich würde z.B. die Erklärung/Begründung für die Eingruppierung folgender Stelle interessieren:

https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/editor/Bundeskanzleramt/2021/06/4029690.html?nn=4642046&type=0&searchResult=true&templateQueryString=bundeskanzleramt

"Sie sind für die Entgeltangelegenheiten und alle steuer-/ sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten der rund 350 Beschäftigten zuständig. Dazu zählt u. a.:

Festsetzung und Anordnung der monatlichen Entgeltzahlungen
Ansprechpartner/-in für alle Fragen der Beschäftigten
Ansprechpartner/-in für Krankenkassen und Behörden
Beratung zu den finanziellen Auswirkungen von angedachten Personalentscheidungen
Sie wirken bei tarifrechtlichen Grundsatzfragen, insbesondere im Bereich Sonderformen der Arbeit (§ 7 TVöD) mit, prüfen Entgeltfortzahlungsansprüche und sind für die Zusatzversorgung der Beschäftigten bei der VBL zuständig.
 Sie erstellen verschiedenste Auswertungen, Statistiken und Übersichten und übernehmen die Urlaubs- und Krankheitsvertretung in den Bereichen Besoldung und Versorgung. "

"Bei  Vorliegen  der  Voraussetzungen ist eine  Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 des Tarifvertrags  für  den  öffentlichen  Dienst(TVöD) möglich."

Immerhin Bundeskanzleramt (!); höher (?!) geht es ja kaum in der Nahrungskette im öD... 8)

Spid:
Bis E12 kann ja auch E9c heißen, in die derjenige mutmaßlich eingruppiert sein wird, dem die genannte auszuübende Tätigkeit übertragen wird.

Das Bundeskanzleramt ist aber auch eine eher kleine und unbedeutende Behörde.

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