Liebe Alle,
in einer Berechnung von 2017 habe ich - unter der Bezeichnung " Festsetzung der Beschäftigungszeit, sowie der Dienstzeit für die Gewährung von Jubiläumszuwendungen" - den Beginn meiner Beschäftigungszeit mit allen anrechenbaren Zeiten gem. §34 Abs. 3 TV-L (Vorzeiten bei andere AG im öD) auf den 01.11.1985 schriftlich mitgeteilt bekommen.
Nun bin ich bereits länger erkrankt und aus der Lohnfortzahlung raus. Nach Rücksprache mit meiner Personalabteilung steht mir jedoch kein Krankengeldzuschuss zu, da ich nicht vor dem 01.07.1994 beschäftigt war.
Wenn ich mir jedoch den §34 Abs.3 TV-L näher anschaue, dann finde ich dort den Hinweis, dass bei einem Wechsel zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich des gleichen Tarifvertrages erfasst werden, diese Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anzuerkennen sind.
Ich bin seit meiner Ausbildung (Kommunalverwaltung) beim Land beschäftigt (Niedersachsen - Hessen - Niedersachsen) und unterlag den jeweiligen Tarifverträgen BAT und TV-L. Meiner Auffassung nach, müssten meine ununterbrochenen "Dienstzeiten" bei anderen AG vollständig als Beschäftigungszeit angerechnet werden oder was meint ihr?
Ansonsten wäre die Berechnung der "Beschäftigungszeit" doch auch nicht korrekt dargestellt worden oder?
LG und Danke im Voraus
KCPB