Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Personenbedingte Kündigung
Isi:
Erwerbsminderungsrente wurde nicht beantragt.
Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen:
Nun die Arbeit wird eben nicht mehr erledigt, es gibt auch keinen Ersatz, über die Krankheitsphase gab es eine Krankheitsvertretung, das ist nach der StW aber nun vorbei. Sitzende Tätigkeiten, verteilen leichter Post - mehr ist nicht mehr möglich. Die Stelle hat 100% und beinhaltet normalerweise:
Instandhaltungsaufgaben - Geländeputz, Rasen mähen, Glühbirnen wechseln, Schließdienste, Fensterputzen, Wäschetransport, Unterstützen des Kochs (Müll rausbringen etc.) - alles nicht mehr möglich.
Beschäftigt seit 2016.
Spid:
Dann ist sie doch arbeitsunfähig. Wenn sie nicht selber zum Arzt geht, selbst die Untersuchung nach §3 Abs. 5 TV-L veranlassen.
Isi:
Wurde bei einem Amtsarzt veranlasst.
Vorher wurde "beantragt" die Stellenbeschreibung so zu ändern, dass diese "passend" sei, was Seitens des Arbeitgebers abgelehnt wurde. (Natürlich)
Sie ist recht jung, wird also versuchen sich durch Klagen möglichst lange im ÖD zu halten weil eine andere Beschäftigung unter diesen Vorzeichen schwer zu finden sein wird...
Spid:
Wenn sie arbeitsunfähig ist, ist sie nach 6 Wochen kein AG-Problem mehr. Wenn sie versucht, die Arbeit wieder aufzunehmen, direkt wieder ab zum Arzt.
hermans:
Hat die Haus- und Küchenhilfe denn schon Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt gemäß § 152 SGB IX gestellt? Selbst ohne Antrag könnte bei offenkundiger Schwerbehinderteneigenschaft bereits ein besonderer Kündigungsschutz bestehen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/kuendigung-552-schwerbehinderung-oder-gleichstellung_idesk_PI13994_HI3221540.html
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