Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
buerocratix:
Spid, würdest du sagen, dass das Folgende eine ernsthafte, in der Höhe bezifferte Zahlungsaufforderung darstellt, die meine Ansprüche formal korrekt geltend macht? Habe ich noch etwas Wichtiges übersehen?
--- Zitat ---Hiermit mache ich meine Ansprüche auf
Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y für den Zeitraum tt.mm.2017-tt.mm.2017,
Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y+1 für den Zeitraum tt.mm.2018-tt.mm.2019 und
Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y+3 für den Zeitraum seit dem tt.mm.2019
geltend.
Am tt.mm.2017 habe ich auf Grundlage der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA fristgerecht einen Antrag auf Höhergruppierung gemäß § 29b TVÜ-VKA gestellt. Ich gehe davon aus, dass die konkrete Höhe der Forderung von Ihnen ermittelt werden kann.
--- End quote ---
Spid:
Ich würde den letzten Satz noch mit „und fordere Sie zur Zahlung der genannten Ansprüche bis zum tt.mm.jjjj auf“, um eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner zu richten.
buerocratix:
--- Zitat von: Spid am 20.07.2021 06:23 ---Schuld ist im Sachverhalt unbeachtlich.
--- End quote ---
Wie würdest Du denn einem Arbeitgeber antworten, der Dir sagt, dass er nicht tätig habe werden können, da die von ihm beauftragte Person leider ihrem Auftrag - nämlich eben diese Stellenbeschreibung zu erstellen - sehr lange Zeit nicht nachgekommen ist und er sich deshalb keine fundierte Meinung über die Wertigkeit der Stelle bilden konnte und es deshalb nicht sein Versäumnis sei?
Spid:
Daß seine Organisationsmängel sein Problem sind.
buerocratix:
Vielen Dank Spid, das war alles sehr hilfreich!
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