Hallo zusammen,
ich wende mich mit einer Frage an euch, die doch eigentlich ein Klassiker sein müsste: In einer Stellenausschreibung steht, dass die Bezahlung nach TVöD bzw. LBesG erfolgt. Wer entscheidet das dann aber am Ende? Also angenommen ich erfülle die Laufbahnvoraussetzungen, um nach LBesG besoldet zu werden, kann ich dann darauf bestehen, zu diesen Bedingungen anzufangen? Oder hat die Behörde Argumente, warum sie mich dennoch nur nach TVöD anstellen würde?
Danke euch und viele Grüße