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Stufenvorweggewährung TV-L und Lohnentwicklung

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JemimaJo:
Liebe Schwarmintelligenz,

ich beginne bald eine Stelle in einem Landesministerium und werde nach TV-L 13 eingestuft. Nach Paragraf 16 Absatz 5 TV-L erhalte ich eine Zulage in Form einer Stufenvorweggewährung in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Entgeltgruppe E13 Stufe 3 und E13 Stufe 5.
Mir ist bewusst, dass die Zulage mit den Stufenaufstiegen aufgezehrt wird. Nun frage ich mich aber, ob ich denn trotzdem von Erhöhungen der Gehälter im Rahmen der Tarifverhandlungen profitieren kann.
Denn die Zulage ist „nicht dynamisch“.
Sollte es zu einem Anstieg der Gehälter kommen und ich würde 2 Prozent mehr Lohn auf mein „Grundgehalt“ in E13 Stufe 3 bekommen, bleibt die Zulage trotzdem in voller Höhe erhalten? Oder wird sie damit schon aufgezehrt?

Oder simpler formuliert: Muss ich damit rechnen, dass mein Gehalt dauerhaft auf dem gleichen Niveau bleibt, ganz gleich wie sich die Entgelterhöhungen entwickeln, solange ich die Stufenvorweggewährung bekomme? Ich bin etwas verwirrt von dem Hinweis, die Zulage sei „nicht dynamisch“.

Vielen Dank für eure Hilfe!


Spid:
Was ist denn konkret dazu vereinbart?

JemimaJo:
Es gibt dummerweise keine konkreten Nebenabreden dazu. Nur die schriftliche Fixierung, dass es sich um eine „Zulage in Form einer Stufenvorweggewährung in Höhe des Unterschiedsbetrages“ handelt zwischen den besagten Stufen in E 13.
Ansonsten habe ich noch den Zusatz „dass die Zulage nicht dynamisch, widerruflich ist und sich mit der nächsten Stufensteigerung aufzehrt“.

Auf Nachfrage beim Personaler habe ich die Information bekommen, dass ich natürlich von Tariferhöhungen profitiere. Allerdings war das eine reine mündliche Aussage.
Was wäre denn deine Vermutung, wie der Zusatz, die Zulage sei „nicht dynamisch“ gemeint ein könnte?

Spid:
Nun, das Personal, welches mit solchen Angelegenheiten bei den Ländern und der TdL befasst ist, zeichnet sich höufig durch eine unterirdische Qualität aus, weshalb sowohl Musterveinbarungen der TdL als auch selbst gestrickte der Länder oder deren Behörden qualitativ ebenso unterirdisch sind. Die Formulierung ist in sich widersprüchlich, denn entweder richtet sie sich nach dem Unterschiedsbetrag, der veränderlich ist, oder sie ist nicht dynamisch. Möglicherweise wollte man zum Ausdruck bringen, daß der Unterschiedsbetrag selbst nicht an Tariferhöhungen teilnimmt, also nicht in sich dynamisiert ist. Möglicherweise hat man auch einfach nur Wörter, die einem wichtig und richtig vorkamen, aneinandergereiht. Ich tendiere zu letzterem.

WasDennNun:

--- Zitat von: JemimaJo am 21.07.2021 16:05 ---Es gibt dummerweise keine konkreten Nebenabreden dazu. Nur die schriftliche Fixierung, dass es sich um eine „Zulage in Form einer Stufenvorweggewährung in Höhe des Unterschiedsbetrages“ handelt zwischen den besagten Stufen in E 13.
Ansonsten habe ich noch den Zusatz „dass die Zulage nicht dynamisch, widerruflich ist und sich mit der nächsten Stufensteigerung aufzehrt“.

--- End quote ---
Ich würde getrost an deiner Stelle davon ausgehen, dass du bis zum Erreichen der Stufe 6 das Entgelt der aktuellen Stufe 5 überwiesen bekommen wirst.
Das dynamische könnte bedeuten, dass nicht damit gemeint ist, dass du das Entgelt von +2 Stufen erhältst (sprich mit Aufstieg in die Stufe 4 das Entgelt der Stufe 6)


Wenn du also in 3 Jahren da weniger bekommst als du für dich als richtig ansiehst: Nachverhandeln!

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