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Kündigungsfrist für Arbeitnehmer - befristeter Vertrag TVöD?

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Marina21:
Hallo liebe Expertinnen und Experten,

da ich mir - trotz Durchlesen diverser Paragraphen - nicht so ganz sicher bin, frage ich hier nach:

Mein Fall:

Ich bin seit Oktober 2016 bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Kommune, TVöD). Also aktuell bin ich noch unter 5 Jahren beschäftigt.

Nun steht eventuell ein Jobwechsel an. Welche Kündigungsfrist gilt für mich?

Bisher dachte ich: Klar, unter 5 Jahren = 6 Wochen zum Quartalsende.

Jetzt habe ich aber gesehen, dass es bei befristeten Verträgen andere Zeiten gibt. Da lese ich dann teils 3 Monate?

Das erscheint mir total unlogisch. Warum sollen denn Arbeitnehmer, die befristet angestellt sind, noch zusätzlich benachteiligt werden, indem sie extrem lange Kündigungsfristen einzuhalten haben? Oder gilt das nur für den Arbeitgeber?

Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir hier zuverlässige Auskunft geben könntet.

Meine konkrete Frage: Welche Kündigungsfrist gilt in meinem Fall? 6 Wochen oder 3 Monate?

Vielleicht spielt in dem Zusammenhang auch noch eine Rolle, dass ich seit Oktober 2016 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber angestellt bin. In meiner jetzigen Funktion allerdings erst seit zweieinhalb Jahren.

Vielen Dank!

Marina

Spid:
Sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis i.S.v. §30 Abs. 1 Satz 2 1.HS TVÖD handelt, ist die Kündigungsfrist für beide Arbeitsvertragsparteien 4 Monate zum Quartalsende.

Wdd3:
Du kannst jederzeit einen Aufhebungsvertrag anstreben und damit die Zeit bis zum Ausscheiden aus dem AV verkürzen.

Marina21:
Danke schön für eure Antworten.

Und wie funktioniert das mit dem Aufhebungsvertrag? Bitte ich meine Vorgesetzte in einem persönlichen Gespräch darum? Oder formuliere ich die Bitte schriftlich und richte sie an die Personalabteilung?

Wdd3:
Du sprichst mit deiner Vorgesetzten und wenn ihr euch einig seid wendest du dich schriftlich an die PA mit dem Hinweis das du bereits mit der Vorgesetzten gesprochen hast.

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