Hallo liebe Expertinnen und Experten,
da ich mir - trotz Durchlesen diverser Paragraphen - nicht so ganz sicher bin, frage ich hier nach:
Mein Fall:
Ich bin seit Oktober 2016 bei meinem jetzigen Arbeitgeber (Kommune, TVöD). Also aktuell bin ich noch unter 5 Jahren beschäftigt.
Nun steht eventuell ein Jobwechsel an. Welche Kündigungsfrist gilt für mich?
Bisher dachte ich: Klar, unter 5 Jahren = 6 Wochen zum Quartalsende.
Jetzt habe ich aber gesehen, dass es bei befristeten Verträgen andere Zeiten gibt. Da lese ich dann teils 3 Monate?
Das erscheint mir total unlogisch. Warum sollen denn Arbeitnehmer, die befristet angestellt sind, noch zusätzlich benachteiligt werden, indem sie extrem lange Kündigungsfristen einzuhalten haben? Oder gilt das nur für den Arbeitgeber?
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir hier zuverlässige Auskunft geben könntet.
Meine konkrete Frage: Welche Kündigungsfrist gilt in meinem Fall? 6 Wochen oder 3 Monate?
Vielleicht spielt in dem Zusammenhang auch noch eine Rolle, dass ich seit Oktober 2016 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber angestellt bin. In meiner jetzigen Funktion allerdings erst seit zweieinhalb Jahren.
Vielen Dank!
Marina