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Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente
flip:
--- Zitat von: WasDennNun am 23.07.2021 12:10 ---... wirklich höchst befremdlich, dass du von der Rentenversicherung verlangst, dass diese dir Geld auszahlen, nach anderen Regularien wie es für alle anderen Rentenversicherten gilt, nur weil du freiwillig früher in Pension gehst?
Warum sollten für Dich da andere Regeln gelten?
--- End quote ---
nun, ich war jetzt rund 42 Jahre berufstätig. Jemand, der genau im selben Umfang berufstätig war, nur eben sich nicht (relativ spät) verbeamten lassen hat, kann jetzt in Ruhestand gehen und sofort von der DRV Rente beziehen.
Dagegen bekomme ich weder jetzt, noch nach 45 Jahren Berufstätigkeit etwas von der DRV, sondern nach knapp 50 Jahren.
Es stört eben mein Gerechtigkeitsempfinden, natürlich steht es Jedem frei, ein andere Ansicht zu haben.
Organisator:
Ungerecht wäre es, wenn dir ein Versorgungssystem - hier die Rentenversicherung - bereits zugesagte Leistungen oder Leistungszeitpunkte wieder versagen würde. Die von dir angesprochene Situation bzw. Rechtslage dazu bestand jedoch bereit zum Zeitpunkt der von dir angestrebten Verbeamtung.
Insofern wurdest du nicht von einer veränderten Situation überrascht, sondern es herrschte lediglich ein Informationsmangel. Das kann man aber nicht dem Rentenversicherungsträger anlasten.
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