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Ruhestand Schwerbehindert - Ruhegehalt und Rente

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2strong:

--- Zitat von: flip am 22.07.2021 21:08 ---Alle Zeiten scheinen bei der Bemessung des Ruhegehaltssatzes korrekt berücksichtigt worden zu sein.
Da ich keine 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen kann, zahlt die DRV erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze.

--- End quote ---
Das scheint mir ganz offenkundig nicht der Fall zu sein. Wenn Du Deinen Werdegang skizzierst, ließe sich das überprüfen.

35 Jahre braucht es nur für die Rente für langjährig Versicherte (Respektrente). In Deinem Fall käme zunächst eine (ggf. volle) Erwerbsminderungsrente in Betracht.

Funker:

--- Zitat von: 2strong am 23.07.2021 00:33 ---In Deinem Fall käme zunächst eine (ggf. volle) Erwerbsminderungsrente in Betracht.

--- End quote ---
Ist für eine Erwerbsminderungsrente u.a. nicht Voraussetzung, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt wurden? Daran wird es in diesem Fall wohl scheitern.

Funker:

--- Zitat von: Ozymandias am 22.07.2021 19:21 ---Es gibt da auch die "vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes" - wenn die gesetzliche Rente noch nicht bezogen werden kann. Ob das jeder Dienstherr anbietet und ob es zutrifft, einfach mal überprüfen.

--- End quote ---
Für Bundesbeamte wäre das § 14a BeamtVG.

Organisator:

--- Zitat von: flip am 22.07.2021 18:49 ---Das kann doch so nicht richtig sein!?  Habe ich von der DRV hier die richtige Auskunft bekommen?

--- End quote ---

Was wäre denn aus deiner Sicht richtig, bzw. worauf stützt sich deine Annahme, dass die DRV hier eine falsche Auskunft gegeben hat?

Ansonsten findest Du im SGB VI die verschiedenen Rentenarten und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür. Insebsondere auch die für Rente wg. Schwerbehinderung und die dafür notwendigen Beitragszeiten.

flip:

--- Zitat von: Organisator am 23.07.2021 08:59 ---Was wäre denn aus deiner Sicht richtig, bzw. worauf stützt sich deine Annahme, dass die DRV hier eine falsche Auskunft gegeben hat?

--- End quote ---

Soweit ich mich schlau machen konnte, hat die DRV richtige Auskunft gegeben.
Allerdings empfinde ich diese Regelung in diesem Fall höchst ungerecht.

Ich hätte damit gerechnet, dass wenn mein Dienstherr mich in Ruhestand versetzt, vorgezogen oder nicht,
und Ruhegehalt zahlt, sich die DRV dieser Entscheidung anschließt und zum gleichen Zeitpunkt Rente zahlt.

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