Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ein Beamter könnte wegen Schwerbehinderung zum 01.01.2024 in Ruhestand, mit 10,8 % Abschlag. Nun ist es aber so, dass die Ruhegehaltsfähige Dienstzeit bis dahin nur 24 Jahre beträgt. Somit, würde nur Mindestversorgung gezahlt. (und noch Abzüge aus Zugewinnausgleich wg. Scheidung)
Vorher war er Angestellter und hat Jahre in die gesetzliche Rente (+VBL) eingezahlt, sowie Entgeltpunkte aus Zugewinnausgleich erhalten. Die sog. Wartezeit (35 Jahre) wird nicht erreicht. Die Zeiten als Beamter zählen hier wohl nicht.
Nun sagt die Deutsche Rentenversicherung: Rente gibt's von uns erst zum 01.01.2029 (Regelaltersrente). Und VBL sagt, Rente gibt es erst, wenn die DRV Rente zahlt.
Das kann doch so nicht richtig sein!? Habe ich von der DRV hier die richtige Auskunft bekommen?
Würde es anders aussehen, wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt würde?